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FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen

Wer braucht ab 20. November 2026 einen Sach­kun­de­nach­weis?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Für Banken kommt zum 20. November 2026 eine neue Nach­weis­pflicht hinzu. Mitarbeitende, die Allgemein-Ver­brau­cher­dar­le­hen vergeben, brauchen dann einen Sach­kun­de­nach­weis, gleich ob sie intern oder extern tätig sind. Die Vorgaben wurden im Zuge der CCD II geändert.

Compliance und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che können bis zum Stichtag der Konsultation am 27. Oktober 2026 klären, welche Mit­ar­bei­ten­den solche Darlehen vergeben und ob für jede dieser Personen bereits ein Nachweis in der Personalakte vorliegt. Das Thema gehört zur Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion der Bank.

Der Entwurf liegt noch in der Konsultation. Stel­lung­nah­men gehen per Mail an die Bafin.

In der Praxis

Erstellen Sie eine Liste aller internen und externen Mit­ar­bei­ten­den, die Allgemein-Ver­brau­cher­dar­le­hen vergeben.

  • Jede Person der Liste erhält den Vermerk, ob ein Sach­kun­de­nach­weis vorliegt.
  • Externe Mitarbeitende gehören in dieselbe Liste wie interne.
  • Lücken bekommen einen Ver­ant­wort­li­chen und einen Termin vor dem 20. November 2026.

Nachweis: Als Nachweis dient die Liste mit Stand und Freigabe der Leitung Compliance.

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