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FAQ · DORA in der Praxis

Wie bereiten wir uns auf DORA-Aufsicht 2027 vor?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die ESMA hat am 28. September 2026 ihr Arbeits­pro­gramm für 2027 ver­öf­fent­licht. Darin führt sie auf, dass sie gemeinsam mit den anderen Europäischen Auf­sichts­be­hör­den kritische IKT-Dritt­dienst­leis­ter beaufsichtigt und die Einhaltung von DORA in allen ihren Auf­sichts­be­rei­chen weiter fördert. Was das für das eigene Haus bedeutet, ordnen COO, CISO und Leiter Compliance selbst ein.

Zuerst ist zu klären, welche IKT-Dienstleister kritische oder wichtige Funktionen unterstützen und im Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter entsprechend geführt werden. Diese Einstufung im eigenen Haus ist von der Benennung kritischer IKT-Dritt­dienst­leis­ter durch die Auf­sichts­be­hör­den zu unterscheiden. Die Reihenfolge zählt. Danach erhält jeder dieser Dienstleister einen Ausstiegs- und Notfallplan.

Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank liegt die Schwachstelle meist in der fehlenden Verbindung zwischen Register und Vertrag. Markus Junge empfiehlt, beides in einem Durchgang abzugleichen, bevor der Notfallplan geprüft wird.

In der Praxis

Gleichen Sie Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter und Verträge für alle Dienstleister mit kritischen oder wichtigen Funktionen ab und ordnen Sie jedem einen Ausstiegs- und Notfallplan zu.

  • Register, Vertrag und Notfallplan nennen für jeden dieser Dienstleister dieselben Angaben zu Leistung, Funktion und Ansprech­part­ner.
  • Abweichungen gehen mit Ver­ant­wort­li­chem und Frist an das Ver­trags­ma­nage­ment und die Dienst­leis­ter­steue­rung.
  • Ein Vor­stands­mit­glied gibt den abgeglichenen Stand frei und lässt das Datum der Freigabe festhalten.

Nachweis: Als Nachweis dienen der Abgleich von Register, Vertrag und Notfallplan je Dienstleister sowie die datierte Freigabe durch das Vor­stands­mit­glied.

Belege