Das Informationsregister schreibt Artikel 28 Absatz 3 Unterabsatz 1 vor. Es soll alle Verträge mit Drittdienstleistern erfassen, die dem Finanzunternehmen IKT-Dienstleistungen bereitstellen. Stützt eine Dienstleistung kritische oder wichtige Funktionen, soll das Register auch Informationen zu sämtlichen Unterauftragnehmern enthalten, die die Erbringung der Dienstleistung wirksam unterstützen.
Nach der BaFin wird über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) eingereicht. Das MVP-Portal ist dafür der einzige zugelassene Einreichungskanal. Änderungen bei Verträgen tragen Finanzunternehmen umgehend in das Register ein; die reguläre Einreichung erfolgt nach der BaFin im jährlichen Turnus. Auf Anfrage müssen sie das vollständige Register der zuständigen Behörde bereitstellen.
Die Register dienen auch den europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs): Sie brauchen sie für die jährliche Einstufung kritischer IKT-Drittdienstleister und die zuständigen Behörden übermitteln ihnen die Register.
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