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FAQ: DORA in der Praxis

DORA gilt ver­hält­nis­mä­ßig. Vorfälle sind zu melden. Artikel 28 schreibt das Register vor. DORA verlangt ein Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter. Die Anforderungen in DORA sind nach Artikel 4 risi­ko­ori­en­tiert und proportional umzusetzen, die Dokumentation soll zur Größe und zum Gesamt­ri­si­ko­pro­fil des Unternehmens passen. Artikel 4 verlangt Ver­hält­nis­mä­ßig­keit. Die Min­dest­in­halte stehen in Artikel 30. Das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter soll alle Verträge mit Dritt­dienst­leis­tern erfassen, die dem Finanz­un­ter­neh­men IKT-Dienst­leis­tun­gen bereitstellen, und bei kritischen oder wichtigen Funktionen auch die Unter­auf­trag­neh­mer enthalten.

DORA in der Praxis

DORA gilt ver­hält­nis­mä­ßig. Vorfälle sind zu melden. Artikel 28 schreibt das Register vor. DORA verlangt ein Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter. Die Anforderungen in DORA sind nach Artikel 4 risi­ko­ori­en­tiert und proportional umzusetzen, die Dokumentation soll zur Größe und zum Gesamt­ri­si­ko­pro­fil des Unternehmens passen. Artikel 4 verlangt Ver­hält­nis­mä­ßig­keit. Die Min­dest­in­halte stehen in Artikel 30. Das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter soll alle Verträge mit Dritt­dienst­leis­tern erfassen, die dem Finanz­un­ter­neh­men IKT-Dienst­leis­tun­gen bereitstellen, und bei kritischen oder wichtigen Funktionen auch die Unter­auf­trag­neh­mer enthalten.

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