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FAQ · Aufsicht, Haftung und Strafen

Wie prüft Compliance, ob die Bafin Leitlinien übernahm?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die Bafin will Leitlinien und Q&As der ESAs und der AMLA künftig in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis übernehmen. Für Vorstand und Geschäfts­lei­tung zählt der Status, denn Leitlinien und Q&As sind zunächst rechtlich unverbindlich. Erst die Übernahme durch die Bafin wirkt auf die Auf­sichts­pra­xis.

Der Leiter Compliance nimmt die Übersicht zu den Leitlinien und die Liste der nicht oder nicht vollständig übernommenen Q&As als feste Prüfquelle in das Regel­werks­mo­ni­to­ring auf. Erst der Status, dann die Umsetzung.

In der Praxis

Tragen Sie beide Übersichten der Bafin als feste Prüfquelle in das Regel­werks­mo­ni­to­ring ein.

  • Prüfen Sie bei jeder neuen Leitlinie zuerst, ob die Bafin sie in ihre Ver­wal­tungs­pra­xis übernommen hat.
  • Gleichen Sie neue Q&As mit der Liste der nicht oder nicht vollständig übernommenen Q&As ab.
  • Stoßen Sie Umset­zungs­maß­nah­men in der Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion erst nach dieser Statusprüfung an.

Nachweis: Als Nachweis dient ein Moni­to­ring­pro­to­koll mit Datum der Statusprüfung, Ergebnis und Entscheidung des Leiters Compliance.

Belege