FAQ · Anzeigen und Freigaben gegenüber der Aufsicht
Wie passen Pensionskassen und Pensionsfonds ihren Meldeprozess beim Arbeitgeber-Sicherungsfall an das neue Bafin-Rundschreiben an?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die Bafin hat am 30. September 2026 das Rundschreiben 13/2026 veröffentlicht und damit die Aufsichtsmitteilung aus dem Jahr 2022 ersetzt. Betroffen sind Pensionskassen und Pensionsfonds, wenn sie einen Sicherungsfall bei einem Arbeitgeber melden. Der Meldeprozess zum Sicherungsfall braucht eine Prüfung.
Bei nicht versicherungsförmigen Pensionsplänen gilt für Pensionsfonds künftig eine geänderte Meldepflicht gegenüber der Bafin. Zudem fragt das Meldedokument neu, ob die Pensionskasse oder der Pensionsfonds befürwortet, dass Vermögen und Verbindlichkeiten auf den PSVaG übertragen werden.
In der Praxis
Gleichen Sie Ihren internen Meldeprozess zum Sicherungsfall mit den Änderungen aus dem Rundschreiben ab.
- Die Art des Pensionsplans bestimmt, welche Meldung ein Pensionsfonds an die Bafin abgibt.
- Die Antwort zur Übertragung von Vermögen und Verbindlichkeiten auf den PSVaG muss vor dem Versand des Meldedokuments feststehen.
- Die Geschäftsleitung bestätigt diese Antwort schriftlich, bevor das Meldedokument an die Bafin geht.
Nachweis: Als Nachweis dient ein Prüfprotokoll mit angepasstem Meldeprozess, geändertem Meldedokument und schriftlicher Freigabe der Geschäftsleitung.
