
Cyberrisiken entwickeln sich für Unternehmen zunehmend zu existenziellen Bedrohungen. Cybersicherheit und digitale Resilienz zählen deshalb zu den gesetzlichen Organpflichten von Geschäftsführern und Vorständen. Bei Pflichtverletzungen können Organmitglieder persönlich haften. Für Banken, Versicherer und Finanzdienstleister folgt daraus ein praktischer Ablauf. Erstens lässt sich der Vorstand den Stand der Cyberabwehr regelmäßig von CISO und IT berichten. Zweitens werden Zuständigkeiten für IT, Informationssicherheit und Compliance schriftlich festgelegt. Drittens wird jede Entscheidung zu Cyberrisiken mit Beschluss und benanntem Verantwortlichen dokumentiert. Umgesetzt ist das, wenn der Vorstand zu jedem offenen Cyberrisiko den Verantwortlichen und den Beschluss nennen kann. Bei der Umstellung auf Post-Quanten-Kryptografie, also Verschlüsselung, die auch Quantencomputern standhalten soll, bestimmen die Fristen von BSI und EU, der Schutzbedarf der Daten und die Produktzyklen der Anbieter den Takt. Prüfen Sie dafür zuerst, welche Daten langfristig vertraulich bleiben müssen.
