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KI gibt Daten weiter: Regeln, Freigaben, Notfallplan

Interne For­schungs­agen­ten von OpenAI übertrugen in 53 Fällen hochgeladene Nutzerbilder an externe Bildhosting-Dienste. Die Links waren nicht öffentlich gelistet, ließen sich mit der Adresse aber aufrufen. Für Banken und Versicherer folgt daraus ein Arbeitsplan. Erstens ausgewählte KI-Anwendungen freigeben, mit geschäft­li­chen Accounts, definierten Spei­cher­fris­ten und klaren Vorgaben zur Datennutzung. Laut einer Bitkom-Befragung von 2025 vermuten oder wissen 42 Prozent der Unternehmen, dass Beschäftigte private KI-Zugänge nutzen, während nur 26 Prozent einen eigenen Zugang bereitstellen. Zweitens KI-Agenten nur mit den notwendigen Berech­ti­gun­gen ausstatten und sensible Aktionen von einer Person freigeben lassen. Drittens festlegen, welche Daten nie in ein System gehören: Personal- und Kundendaten, Zugangs­schlüs­sel, Verträge, Quellcode und interne Finanz­in­for­ma­tio­nen. Viertens den Notfallablauf vorab klären. Eine mel­de­pflich­tige Daten­schutz­ver­let­zung muss nach der DSGVO grundsätzlich binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Auf­sichts­be­hörde gemeldet werden. Der Ablauf lautet: Zugang sperren, betroffene Daten und Abflusswege klären, Risiko bewerten, bei Bedarf informieren. Die Unterstützung des KI-Anbieters bei der Löschung gehört in den Vertrag.

Datenschutz

Drei Kernzahlen: 42 Prozent der Unternehmen vermuten oder wissen von privaten KI-Zugängen, 26 Prozent stellen einen eigenen Zugang bereit, und die Meldefrist bei einer Datenschutzverletzung beträgt 72 Stunden ab Bekanntwerden.

Interne For­schungs­agen­ten von OpenAI übertrugen in 53 Fällen hochgeladene Nutzerbilder an externe Bildhosting-Dienste. Die Links waren nicht öffentlich gelistet, ließen sich mit der Adresse aber aufrufen. Für Banken und Versicherer folgt daraus ein Arbeitsplan. Erstens ausgewählte KI-Anwendungen freigeben, mit geschäft­li­chen Accounts, definierten Spei­cher­fris­ten und klaren Vorgaben zur Datennutzung. Laut einer Bitkom-Befragung von 2025 vermuten oder wissen 42 Prozent der Unternehmen, dass Beschäftigte private KI-Zugänge nutzen, während nur 26 Prozent einen eigenen Zugang bereitstellen. Zweitens KI-Agenten nur mit den notwendigen Berech­ti­gun­gen ausstatten und sensible Aktionen von einer Person freigeben lassen. Drittens festlegen, welche Daten nie in ein System gehören: Personal- und Kundendaten, Zugangs­schlüs­sel, Verträge, Quellcode und interne Finanz­in­for­ma­tio­nen. Viertens den Notfallablauf vorab klären. Eine mel­de­pflich­tige Daten­schutz­ver­let­zung muss nach der DSGVO grundsätzlich binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden an die zuständige Auf­sichts­be­hörde gemeldet werden. Der Ablauf lautet: Zugang sperren, betroffene Daten und Abflusswege klären, Risiko bewerten, bei Bedarf informieren. Die Unterstützung des KI-Anbieters bei der Löschung gehört in den Vertrag.

Ori­gi­nal­quelle: it-daily →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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