
Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 3. November 2026 seine Schlussanträge im ersten EuGH-Verfahren zu generativer KI vorgelegt. Danach können KI-Chatbots wie Gemini Rechte von Presseverlagen berühren, wenn sie Artikel von Webseiten abrufen und für Antworten verwenden. Entscheidend ist laut Generalanwalt, ob die Antwort die Ausdrucksform der Artikel erkennbar wiederverwendet. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend, das Urteil steht aus. Das Training von KI-Modellen hält er im Rahmen der Text- und Data-Mining-Schranke für frei zulässig. Praktischer Schritt für Banken und Versicherer: Eine Liste führen, welche eingesetzten KI-Werkzeuge Webinhalte abrufen, und die Nutzungsregeln erst nach dem Urteil abschließend anpassen. Das ist eine Einordnung von Qvestcon. #Banken #Versicherer #Finanzdienstleister #Prüfungsplanung #Qvestcon #MarkusJunge #KI
