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EuGH-Gutachten: Chatbots und Presseinhalte

Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 3. November 2026 seine Schluss­an­träge im ersten EuGH-Verfahren zu generativer KI vorgelegt. Danach können KI-Chatbots wie Gemini Rechte von Pres­se­ver­la­gen berühren, wenn sie Artikel von Webseiten abrufen und für Antworten verwenden. Entscheidend ist laut Generalanwalt, ob die Antwort die Ausdrucksform der Artikel erkennbar wie­der­ver­wen­det. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend, das Urteil steht aus. Das Training von KI-Modellen hält er im Rahmen der Text- und Data-Mining-Schranke für frei zulässig. Praktischer Schritt für Banken und Versicherer: Eine Liste führen, welche eingesetzten KI-Werkzeuge Webinhalte abrufen, und die Nut­zungs­re­geln erst nach dem Urteil abschließend anpassen. Das ist eine Einordnung von Qvestcon. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #KI

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Entscheidungsvorlage mit drei Fällen, bewertet nach Zugriff auf den Artikel, Ausdrucksform der Antwort und Verlagsrechten. Unrechtmäßiger Zugriff und erkennbar wiederverwendete Ausdrucksform können Verlagsrechte berühren, reine Tatsachen sind nicht geschützt.

Generalanwalt Maciej Szpunar hat am 3. November 2026 seine Schluss­an­träge im ersten EuGH-Verfahren zu generativer KI vorgelegt. Danach können KI-Chatbots wie Gemini Rechte von Pres­se­ver­la­gen berühren, wenn sie Artikel von Webseiten abrufen und für Antworten verwenden. Entscheidend ist laut Generalanwalt, ob die Antwort die Ausdrucksform der Artikel erkennbar wie­der­ver­wen­det. Das Gutachten ist für die Richter nicht bindend, das Urteil steht aus. Das Training von KI-Modellen hält er im Rahmen der Text- und Data-Mining-Schranke für frei zulässig. Praktischer Schritt für Banken und Versicherer: Eine Liste führen, welche eingesetzten KI-Werkzeuge Webinhalte abrufen, und die Nut­zungs­re­geln erst nach dem Urteil abschließend anpassen. Das ist eine Einordnung von Qvestcon. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #KI

Ori­gi­nal­quelle: it-daily →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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