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BiPRO-Arbeitsgruppe zur EUDI-Wallet gestartet

Die BiPRO-Arbeitsgruppe EUDI-Wallet ist am 22. Oktober 2026 mit 70 Teilnehmenden gestartet. EUDI-Wallet bezeichnet die europäische Wallet für digitale Identitäten. Im Fokus stehen praxisnahe Anwen­dungs­fälle, die Vernetzung bestehender Initiativen und die Frage, wie sich die Wallet in digitale Ver­si­che­rungs­pro­zesse integrieren lässt. Das nächste Treffen findet am 19. November 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr online statt. Teilnehmen können Versicherer, Vermittler und Tech­no­lo­gie­part­ner. Praktisch lässt sich das so vorbereiten: Erstens im Haus festlegen, wer die Anforderungen an digitale Identitäten sammelt. Zweitens die Prozesse benennen, in denen eine Iden­ti­täts­prü­fung heute Medienbrüche verursacht, etwa bei Antrag, Ver­trags­än­de­rung oder Scha­den­mel­dung. Drittens diese Anforderungen als Beitrag zum Treffen am 19. November 2026 einbringen. Umgesetzt ist die Vorbereitung, wenn eine benannte Person die Anwen­dungs­fälle des Hauses vorliegen hat. Welche Prozesse zuerst in Frage kommen, ist die Einordnung von Qvestcon und stammt nicht aus der Meldung.

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Zeitachse mit drei Marken: 22.10.2026 Start der Arbeitsgruppe mit 70 Teilnehmenden, Vorbereitung im Haus bis zum Folgetreffen, 19.11.2026 Folgetreffen online von 10:00 bis 12:00 Uhr.

Die BiPRO-Arbeitsgruppe EUDI-Wallet ist am 22. Oktober 2026 mit 70 Teilnehmenden gestartet. EUDI-Wallet bezeichnet die europäische Wallet für digitale Identitäten. Im Fokus stehen praxisnahe Anwen­dungs­fälle, die Vernetzung bestehender Initiativen und die Frage, wie sich die Wallet in digitale Ver­si­che­rungs­pro­zesse integrieren lässt. Das nächste Treffen findet am 19. November 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr online statt. Teilnehmen können Versicherer, Vermittler und Tech­no­lo­gie­part­ner. Praktisch lässt sich das so vorbereiten: Erstens im Haus festlegen, wer die Anforderungen an digitale Identitäten sammelt. Zweitens die Prozesse benennen, in denen eine Iden­ti­täts­prü­fung heute Medienbrüche verursacht, etwa bei Antrag, Ver­trags­än­de­rung oder Scha­den­mel­dung. Drittens diese Anforderungen als Beitrag zum Treffen am 19. November 2026 einbringen. Umgesetzt ist die Vorbereitung, wenn eine benannte Person die Anwen­dungs­fälle des Hauses vorliegen hat. Welche Prozesse zuerst in Frage kommen, ist die Einordnung von Qvestcon und stammt nicht aus der Meldung.

Ori­gi­nal­quelle: BiPRO →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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