
Technischer Schutz allein reicht nicht, wenn der Notfall nie geübt wurde. Laut Bitkom-Studie „Wirtschaftsschutz 2025“ stieg der Anteil des IT-Sicherheitsbudgets am gesamten IT-Budget von neun Prozent im Jahr 2022 auf 18 Prozent im Jahr 2025. Trotzdem verfügen nur sechs von zehn befragten Unternehmen über ein Notfallmanagement für Datendiebstahl, Sabotage oder Industriespionage. Ein Versicherer weist in einem Fachbeitrag vom 1. September 2026 darauf hin, dass die hohen Schäden nicht im Lösegeld liegen. Nach dem Bundeslagebild Cybercrime 2025 des Bundeskriminalamts zahlen nur 7 Prozent der von Ransomware betroffenen Unternehmen überhaupt Lösegeld. Die Kosten entstehen durch wochenlange Betriebsunterbrechungen, den Wiederanlauf, Reputationsschäden und rechtliche Auseinandersetzungen. Daraus folgen vier praktische Schritte. Erstens: den dokumentierten Cyber Incident Response Plan in einer realitätsnahen Krisenübung durchspielen. Zweitens: vorab festlegen, welche Systeme zuerst wiederhergestellt werden und wie Kunden und Behörden informiert werden. Drittens: die Wiederherstellung aus Backups tatsächlich testen. Viertens: Dienstleister und Lieferkette in das Risikomanagement einbeziehen. Der Beitrag verweist auf NIS2: Sicherheitsmaßnahmen müssen nicht nur vorhanden sein, sondern nachvollziehbar dokumentiert und regelmäßig überprüft werden. Bei unseren Kunden aus Versicherung und Bank hat sich bewährt, Übung und Dokumentation in einem Zug zu erledigen. Das Ergebnis der Übung dient dann zugleich als Nachweis für die Prüfung.
