Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

Qvestcon News

PSR: Betrugsdaten teilen und Zahlungen in Echtzeit prüfen

Die Payment Services Regulation (PSR) der EU verpflichtet Zah­lungs­dienst­leis­ter, Betrugsdaten untereinander zu teilen, eingehende Zahlungen zu prüfen und verdächtige Transaktionen einzufrieren. Der Rat hat die endgültigen Texte im April 2026 vorgelegt. Die Ver­öf­fent­li­chung im Amtsblatt steht aus. Die Über­gangs­frist beträgt 21 Monate nach der Ver­öf­fent­li­chung. Der Beitrag nennt folgende Inhalte der Verordnung: - Das Trans­ak­ti­ons­mo­ni­to­ring in Echtzeit wird gesetzlich vor­ge­schrie­ben. Es gilt für das zahlende und für das empfangende Institut. - Für die Einrichtung neuer Geräte und die Erhöhung von Zah­lungs­li­mits ist eine Wartezeit vor der Aktivierung vorgesehen (Cool-down). - Ein Zah­lungs­dienst­leis­ter haftet für den Schaden, wenn er keine angemessenen Prä­ven­ti­ons­me­cha­nis­men betreibt. Der Anscheins­be­weis reicht nicht mehr aus, um Kunden grobe Fahr­läs­sig­keit zu unterstellen. - Die Emp­fän­ger­über­prü­fung, der Abgleich von Name und IBAN vor der Autorisierung, gilt seit dem 9. Oktober 2025. Zur Größenordnung: EZB und EBA weisen für 2024 Betrugs­schä­den von 4,2 Milliarden Euro im Europäischen Wirt­schafts­raum aus, nach 3,5 Milliarden Euro im Jahr davor. Offen ist laut Beitrag, wer den Daten­aus­tausch in Deutschland organisiert. Eine nationale Koor­di­nie­rungs­stelle gibt es bisher nicht. Institute können vorab Merk­mal­ska­ta­loge, Nor­ma­li­sie­rungs­re­geln und Abstimmungen zum daten­schutz­recht­li­chen Vorgehen vorbereiten. Unsere Einordnung für COO, Compliance und Betrugs­prä­ven­tion: Zuerst festhalten, welche Signale das Haus heute für Zahlende und Empfangende auswertet. Danach die Meldewege für Betrugsfälle und den Ablauf für Kun­den­war­nun­gen klären. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, diese Aufgaben früh einer benannten Stelle im Haus zuzuordnen.

Weitere

Ablauf mit drei Rollen: Kunde, zahlende Bank, empfangende Bank. Ein neues Gerät durchläuft eine Wartezeit. Beide Banken prüfen die Zahlung in Echtzeit, Verdächtiges wird eingefroren, Betrugsdaten werden geteilt.

Die Payment Services Regulation (PSR) der EU verpflichtet Zah­lungs­dienst­leis­ter, Betrugsdaten untereinander zu teilen, eingehende Zahlungen zu prüfen und verdächtige Transaktionen einzufrieren. Der Rat hat die endgültigen Texte im April 2026 vorgelegt. Die Ver­öf­fent­li­chung im Amtsblatt steht aus. Die Über­gangs­frist beträgt 21 Monate nach der Ver­öf­fent­li­chung. Der Beitrag nennt folgende Inhalte der Verordnung: - Das Trans­ak­ti­ons­mo­ni­to­ring in Echtzeit wird gesetzlich vor­ge­schrie­ben. Es gilt für das zahlende und für das empfangende Institut. - Für die Einrichtung neuer Geräte und die Erhöhung von Zah­lungs­li­mits ist eine Wartezeit vor der Aktivierung vorgesehen (Cool-down). - Ein Zah­lungs­dienst­leis­ter haftet für den Schaden, wenn er keine angemessenen Prä­ven­ti­ons­me­cha­nis­men betreibt. Der Anscheins­be­weis reicht nicht mehr aus, um Kunden grobe Fahr­läs­sig­keit zu unterstellen. - Die Emp­fän­ger­über­prü­fung, der Abgleich von Name und IBAN vor der Autorisierung, gilt seit dem 9. Oktober 2025. Zur Größenordnung: EZB und EBA weisen für 2024 Betrugs­schä­den von 4,2 Milliarden Euro im Europäischen Wirt­schafts­raum aus, nach 3,5 Milliarden Euro im Jahr davor. Offen ist laut Beitrag, wer den Daten­aus­tausch in Deutschland organisiert. Eine nationale Koor­di­nie­rungs­stelle gibt es bisher nicht. Institute können vorab Merk­mal­ska­ta­loge, Nor­ma­li­sie­rungs­re­geln und Abstimmungen zum daten­schutz­recht­li­chen Vorgehen vorbereiten. Unsere Einordnung für COO, Compliance und Betrugs­prä­ven­tion: Zuerst festhalten, welche Signale das Haus heute für Zahlende und Empfangende auswertet. Danach die Meldewege für Betrugsfälle und den Ablauf für Kun­den­war­nun­gen klären. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, diese Aufgaben früh einer benannten Stelle im Haus zuzuordnen.

Ori­gi­nal­quelle: IT Finanzmagazin →

Teilen

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Weitere Meldungen in Weitere · alle Qvestcon-News