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Papierarchive vor der Cloud-Migration digi­ta­li­sie­ren

Ein Gastbeitrag auf Storage-Insider vom 5. November 2026 benennt eine häufige Lücke bei Cloud-Migrationen: Papier­be­stände fehlen im Projektplan. Verträge, Personalakten, technische Doku­men­ta­tio­nen und Korrespondenz bleiben für ein Cloud-Doku­men­ten­ma­nage­ment­sys­tem (DMS) und für KI unsichtbar. Der Beitrag nennt rund 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland als Cloud-Nutzer. Laut Bitkom-Erhebung nutzt jedes dritte Unternehmen KI. Wo ein Teil der Unterlagen auf Papier liegt, entsteht ein Par­al­lel­be­trieb aus digitalen und analogen Prozessen. So gehen Banken und Versicherer vor: 1. Vor Projektbeginn eine Bestands­auf­nahme machen. Drei Fragen: Welche Doku­men­ten­ty­pen liegen nur analog vor? Welche sind für laufende Prozesse und geplante KI-Anwendungen relevant? Welche unterliegen gesetzlichen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten? 2. Nicht nur scannen. Erst Texterkennung, saubere Ver­schlag­wor­tung und konsistente Metadaten machen aus Bildern nutzbare Daten. 3. Vor der Vernichtung von Papier­ori­gi­na­len die Vorgaben der GoBD zum ersetzenden Scannen einhalten, von der Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­tion bis zur Nach­voll­zieh­bar­keit des Prozesses. 4. Digi­ta­li­sierte Dokumente und Metadaten in offenen, expor­tier­ba­ren Formaten ablegen. Der EU Data Act zielt auf einen leichteren Anbie­ter­wech­sel. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gehört die Bestands­auf­nahme in die Prü­fungs­pla­nung des Migra­ti­ons­pro­jekts. Sie sollte mit dem Beschluss für das Zielsystem abgeschlossen sein. Die Umsetzung erkennt man daran, dass für jeden analogen Dokumententyp Relevanz, Auf­be­wah­rungs­frist und Zielformat festgelegt sind.

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Vorgehensmodell in vier Phasen: Bestand aufnehmen, Digitalisieren, Originale prüfen, Offen ablegen. Die erste Phase ist hervorgehoben.

Ein Gastbeitrag auf Storage-Insider vom 5. November 2026 benennt eine häufige Lücke bei Cloud-Migrationen: Papier­be­stände fehlen im Projektplan. Verträge, Personalakten, technische Doku­men­ta­tio­nen und Korrespondenz bleiben für ein Cloud-Doku­men­ten­ma­nage­ment­sys­tem (DMS) und für KI unsichtbar. Der Beitrag nennt rund 90 Prozent der Unternehmen in Deutschland als Cloud-Nutzer. Laut Bitkom-Erhebung nutzt jedes dritte Unternehmen KI. Wo ein Teil der Unterlagen auf Papier liegt, entsteht ein Par­al­lel­be­trieb aus digitalen und analogen Prozessen. So gehen Banken und Versicherer vor: 1. Vor Projektbeginn eine Bestands­auf­nahme machen. Drei Fragen: Welche Doku­men­ten­ty­pen liegen nur analog vor? Welche sind für laufende Prozesse und geplante KI-Anwendungen relevant? Welche unterliegen gesetzlichen Auf­be­wah­rungs­pflich­ten? 2. Nicht nur scannen. Erst Texterkennung, saubere Ver­schlag­wor­tung und konsistente Metadaten machen aus Bildern nutzbare Daten. 3. Vor der Vernichtung von Papier­ori­gi­na­len die Vorgaben der GoBD zum ersetzenden Scannen einhalten, von der Ver­fah­rens­do­ku­men­ta­tion bis zur Nach­voll­zieh­bar­keit des Prozesses. 4. Digi­ta­li­sierte Dokumente und Metadaten in offenen, expor­tier­ba­ren Formaten ablegen. Der EU Data Act zielt auf einen leichteren Anbie­ter­wech­sel. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gehört die Bestands­auf­nahme in die Prü­fungs­pla­nung des Migra­ti­ons­pro­jekts. Sie sollte mit dem Beschluss für das Zielsystem abgeschlossen sein. Die Umsetzung erkennt man daran, dass für jeden analogen Dokumententyp Relevanz, Auf­be­wah­rungs­frist und Zielformat festgelegt sind.

Ori­gi­nal­quelle: Storage-Insider →

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Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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