
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat am 3. November 2026 eine YouGov-Befragung zur Betriebsrente veröffentlicht. 53 Prozent der Beschäftigten ohne betriebliche Altersversorgung (bAV) gehen davon aus, dass ihr Arbeitgeber keine Betriebsrente anbietet. Weitere 18 Prozent sind unsicher. Befragt wurden vom 18. bis 23. September 2026 insgesamt 2.141 Personen im Alter von 18 bis 50 Jahren, darunter 1.544 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der GDV schlägt ein standardisiertes Basisprodukt vor. Es ist als Direktversicherung gedacht und soll über einheitliche, anbieterunabhängige Abläufe und eine zentrale Schnittstelle verwaltet werden. Vorgesehen sind eine Garantie von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge und eine lebenslange Leistung als Regelfall. Es kann mit einer automatischen Entgeltumwandlung verbunden werden, der die Beschäftigten widersprechen können. Zahlen aus der Befragung und den zitierten Ministeriumsdaten: 2023 hatten 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten eine aktive Anwartschaft auf eine Betriebsrente. In Betrieben mit mindestens 1.000 Beschäftigten waren es 86 Prozent, in Betrieben mit weniger als zehn Beschäftigten 25 Prozent. 43 Prozent der Befragten mit früherer Betriebsrente berichten, dass nach dem Arbeitgeberwechsel keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Praktische Einordnung für Versicherer: Prüfen Sie in dieser Reihenfolge, ob Ihre Prozesse ein solches Produkt tragen würden. Erstens: Abschluss und Beitragsabwicklung ohne eigene Personalabteilung beim Arbeitgeber, also ob Anmeldung, Beitragsmeldung und Änderungen über eine einzige Schnittstelle laufen können. Zweitens: Mitnahme beim Arbeitgeberwechsel, also ob der Vertrag ohne Neuabschluss beim neuen Arbeitgeber fortgeführt werden kann. Drittens: Widerspruch bei automatischer Entgeltumwandlung, also ob Widerspruchsfrist und Dokumentation im Bestandssystem abbildbar sind. Umgesetzt ist es, wenn alle drei Abläufe ohne manuelle Nacharbeit getestet sind. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank sind es meist die Schnittstellen und Zuständigkeiten, die den Zeitplan bestimmen, nicht das Produkt selbst.
