
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat seine Seite zur Umstellung auf PFAS-freie Schaumlöschmittel am 2. November 2026 aktualisiert. Die europäischen Beschränkungen für PFAS in Feuerlöschschäumen führen bei zahlreichen Schaumlöschanlagen zu Anpassungsbedarf. Der Entwurf der VdS 6090 beschreibt ein Vorgehen von der Bestandsaufnahme über die Bewertung der Schutzziele bis zum Nachweis und zur Umsetzung. Fachkreise können im Konsultationsverfahren Stellung nehmen. Schritt für die Praxis: Erfassen Sie zuerst alle Anlagen mit Schaummittelzumischung. Prüfen Sie je Anlage, ob bisherige Auslegung und Nachweise auf AFFF- oder AR-AFFF-Schaumlöschmitteln beruhen. Entscheiden Sie dann, ob Ihr Haus eine Stellungnahme einreicht.
