
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 5. November 2026 ihre überarbeiteten Leitlinien zur internen Governance nach der Capital Requirements Directive (CRD) veröffentlicht. Anlass ist die Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI). Sie führt unter anderem eine Zuständigkeitsübersicht für Mitglieder des Leitungsorgans und Inhaber von Schlüsselfunktionen ein sowie einen eigenen Governance-Rahmen für Drittlandzweigstellen. Gegenüber dem Konsultationspapier sinkt die Detailtiefe bei der Zuständigkeitsübersicht und den individuellen Erklärungen. Die Vorgaben für Drittlandzweigstellen sind verhältnismäßiger, die Regeln zu Interessenkonflikten klarer und einfacher, und die Anforderungen an das Monitoring von Diversität sind weniger detailliert. Die Endfassung liegt auf Englisch vor, die Übersetzung in die EU-Amtssprachen steht aus. Für die Praxis empfiehlt sich ein Abgleich in drei Schritten: die bestehende Zuständigkeitsverteilung im Leitungsorgan mit dem Leitlinientext vergleichen, die Regeln zu Interessenkonflikten prüfen, insbesondere bei Vorsitz und Exekutivfunktion in einer Person, und Lücken in einer Maßnahmenliste mit Verantwortlichen festhalten.
