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KI-Nachbau von Software: Was das Urheberrecht schützt

Die Computerwoche berichtet am 2. November 2026 über einen Entwickler, der Produkte bekannter Anbieter mit KI nachgebaut haben will. Ein Experte für gewerblichen Rechtsschutz ordnet ein: Das Urheberrecht schützt bei Programmen den Code, nicht die Idee. Die Behauptung einer Clean-Room-Entwicklung ersetzt nicht die Prüfung, ob geschützter Code übernommen wurde. Auch Oberfläche, Namen und andere Rechte können betroffen sein. Schritt für die Praxis: Fragen Sie bei neuen Soft­ware­an­bie­tern nach, wie das Produkt entstanden ist und ob KI-Code im Einsatz war. Halten Sie die Antwort im Ver­trags­dos­sier fest. Bitten Sie Ihre Rechts­ab­tei­lung um eine Einschätzung, bevor Sie ein Produkt produktiv nehmen.

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Vergleichstabelle mit vier Kriterien: Quell- und Objektcode, Idee und Grundsätze, Oberfläche, Produktname. Eine Spalte zeigt den Schutzstatus, die andere, was Käufer prüfen.

Die Computerwoche berichtet am 2. November 2026 über einen Entwickler, der Produkte bekannter Anbieter mit KI nachgebaut haben will. Ein Experte für gewerblichen Rechtsschutz ordnet ein: Das Urheberrecht schützt bei Programmen den Code, nicht die Idee. Die Behauptung einer Clean-Room-Entwicklung ersetzt nicht die Prüfung, ob geschützter Code übernommen wurde. Auch Oberfläche, Namen und andere Rechte können betroffen sein. Schritt für die Praxis: Fragen Sie bei neuen Soft­ware­an­bie­tern nach, wie das Produkt entstanden ist und ob KI-Code im Einsatz war. Halten Sie die Antwort im Ver­trags­dos­sier fest. Bitten Sie Ihre Rechts­ab­tei­lung um eine Einschätzung, bevor Sie ein Produkt produktiv nehmen.

Ori­gi­nal­quelle: Computerwoche →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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