
Die Computerwoche berichtet am 2. November 2026 über einen Entwickler, der Produkte bekannter Anbieter mit KI nachgebaut haben will. Ein Experte für gewerblichen Rechtsschutz ordnet ein: Das Urheberrecht schützt bei Programmen den Code, nicht die Idee. Die Behauptung einer Clean-Room-Entwicklung ersetzt nicht die Prüfung, ob geschützter Code übernommen wurde. Auch Oberfläche, Namen und andere Rechte können betroffen sein. Schritt für die Praxis: Fragen Sie bei neuen Softwareanbietern nach, wie das Produkt entstanden ist und ob KI-Code im Einsatz war. Halten Sie die Antwort im Vertragsdossier fest. Bitten Sie Ihre Rechtsabteilung um eine Einschätzung, bevor Sie ein Produkt produktiv nehmen.
