
Banken und Versicherer, die KI-Agenten einführen, müssen vorab entscheiden, ob diese im eigenen Rechenzentrum oder in der Cloud laufen. Die Quelle, die Ankündigung eines Anbieter-Webinars vom 18.11.2026, nennt dafür vier Prüfpunkte. Erstens: Vertrauliche Verträge oder Personaldaten dürfen nicht bei Anbietern außerhalb der EU landen. Zweitens: Berechtigungen aus dem Active Directory gelten in Cloud-Diensten nicht automatisch. Drittens: Die Kosten pro Nutzer und Token steigen mit jeder neuen Anwendung. Viertens: Mehrere Gesellschaften oder Bereiche müssen auf einer Plattform strikt getrennt abgebildet werden. Praktisch heißt das: Ordnen Sie jeden geplanten KI-Anwendungsfall einer Datenklasse zu. Prüfen Sie, ob das bestehende Berechtigungskonzept auf die KI-Plattform übertragbar ist. Rechnen Sie die erwarteten Nutzer- und Tokenkosten gegen die Betriebskosten einer eigenen Lösung. Bei Konzernen mit mehreren Sparten oder Gesellschaften gehört die Mandantentrennung in die Anforderungsliste, bevor ein Produkt ausgewählt wird. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank verkürzt eine solche Vorab-Zuordnung die spätere Abstimmung mit Informationssicherheit und Datenschutz. Die Kostenaussagen stammen vom Anbieter und sind nicht unabhängig bestätigt.
