
Wer KI-Agenten in Bank oder Versicherung einsetzen will, braucht je Anwendungsfall eine Entscheidung zwischen eigenem Rechenzentrum und Cloud-Abonnement. Eine Webinar-Ankündigung vom 6. November 2026 nennt dafür vier Prüffragen. Erstens: Welche Daten fließen in den Dienst, etwa vertrauliche Verträge oder Personaldaten? Zweitens: Wo liegen diese Daten, und gelten die Berechtigungen aus dem Active Directory (zentrale Benutzerverwaltung von Microsoft) auch beim Anbieter? Laut Ankündigung ist das bei Cloud-Diensten nicht der Fall. Drittens: Wie entwickeln sich die Kosten pro Nutzer und Token (Abrechnungseinheit für verarbeiteten Text), wenn weitere Anwendungen hinzukommen? Viertens: Lassen sich mehrere Gesellschaften oder Bereiche auf einer Plattform strikt trennen? Der Anbieter stellt im Webinar am 18. November 2026 ein Rechenbeispiel vor, ab wann sich eigene KI-Hardware gegenüber Cloud-Abonnements rechnet. Das sind Aussagen des Anbieters und noch keine Entscheidungsgrundlage. Für die Praxis heißt das: Legen Sie vor jeder Beschaffung eine Tabelle an, die jeden KI-Anwendungsfall mit Datenart, Speicherort, Berechtigungsmodell und Kostenentwicklung beschreibt. Bei unseren Kunden aus Versicherung und Bank hat sich bewährt, diese Tabelle gemeinsam mit IT-Sicherheit, Datenschutz und Einkauf zu füllen und sie in das Informationsregister zu übernehmen. So lässt sich später nachweisen, warum ein Anwendungsfall im eigenen Haus oder beim Dienstleister läuft. Das erleichtert auch die Prüfungsplanung, weil Entscheidung und Begründung an einer Stelle stehen. Ob sich eigener Betrieb rechnet, hängt vom Einzelfall ab und muss mit eigenen Zahlen belegt werden.
