
Wer KI-Agenten in Kreditprozessen einsetzt, braucht vor dem Start Abnahmekriterien, im Betrieb Einblick und danach einen Nachweis. Das beschreibt ein Anbieter von Prozessorchestrierung in seinem Rückblick auf ein Webinar zur Version 8.10. Das Beispiel ist ein Kreditantrag einer politisch exponierten Person, bei dem ein KI-Agent und ein menschlicher Prüfer die Identitäts- und Geldwäscheprüfung (KYC) übernehmen. Vor dem Produktivstart prüfen die Tests das Verhalten des Agenten nach Bedeutung statt nach exaktem Wortlaut: per Ähnlichkeitsprüfung und per Bewertung durch ein Prüfmodell mit festgelegter Schwelle. Im Betrieb zeigt die Überwachung den Zustand des Agenten und die Werkzeuge, die gerade laufen. Für die spätere Prüfung entsteht je Lauf eine Entscheidungsspur aus Anweisung, Begründung, aufgerufenen Werkzeugen und Ergebnissen. Monate später lassen sich Versionen vergleichen. Im Beispiel sank die Fehlerquote einer neuen Modellversion, der durchschnittliche Verbrauch stieg von rund 26.000 auf rund 35.000 Token je Lauf. Die neue Version änderte auch Werkzeuge und Anweisungen, der Mehrverbrauch ist daher nicht allein dem Modell zuzuschreiben. Für Versicherer und Banken heißt das in der Praxis: Abnahmekriterien vor dem Einsatz schriftlich festlegen, die Entscheidungsspur als Nachweis aufbewahren und bei jedem Versionswechsel Zuverlässigkeit und Kosten gegenüberstellen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank scheitert der Nachweis selten an der Technik, sondern an fehlenden Abnahmekriterien.
