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Rechenzentren: Kapazität und Strombedarf bis 2035

Der Digi­tal­ver­band Bitkom hat am 3. November 2026 in Berlin die Studie „Rechenzentren in Deutschland 2026“ vorgestellt (durchgeführt vom Borderstep Institut). Sie liefert Zahlen, die Banken und Versicherer bei der Planung ihrer Cloud- und KI-Dienstleister nutzen können. Die Kernzahlen der Studie: Der Anteil von KI und Hoch­leis­tungs­rech­nen an der Rechen­zen­trums­ka­pa­zi­tät in Deutschland steigt von 20 Prozent im Jahr 2026 auf 36 Prozent im Jahr 2030 und 55 Prozent im Jahr 2035. Die gesamte IT-Anschluss­leis­tung wächst von 3.300 Megawatt im Jahr 2026 auf rund 9.700 Megawatt im Jahr 2035. Die Investitionen steigen 2026 um 57 Prozent auf 23,5 Milliarden Euro. Der Strombedarf der Rechenzentren liegt 2026 bei rund 23 Milliarden Kilo­watt­stun­den. Hessen bleibt mit rund 1.200 Megawatt der größte Standort, in Brandenburg sind 1.301 Megawatt im Bau. Die Bun­des­re­gie­rung strebt für 2030 etwa 6.000 Megawatt an, die Trendprognose liegt bei 5.500 Megawatt. Für die Praxis ergeben sich drei Schritte. Erstens: Die Standorte der Rechenzentren der IKT-Dritt­dienst­leis­ter im Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter prüfen und festhalten, wo mehrere kritische Dienste am selben Standort oder in derselben Region liegen. Zweitens: Bei Verträgen mit Cloud- und KI-Anbietern fragen, wo Kapazität und Strom­ver­sor­gung für die kommenden Jahre gesichert sind. Drittens: Die Exit- und Aus­weich­pla­nung an den Standorten ausrichten, an denen Konzentration sichtbar wird. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lohnt es sich, diese Auswertung einmal im Jahr zu wiederholen und mit dem Risi­ko­ma­nage­ment abzustimmen. Umgesetzt ist der Ansatz, wenn für jeden kritischen Dienst Standort, Aus­weich­stand­ort und Ver­ant­wort­li­cher dokumentiert sind. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #IKT­Dritt­dienst­leis­ter

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Drei Kernzahlen zum Anteil von KI und Hochleistungsrechnen an der Rechenzentrumskapazität in Deutschland: 20 Prozent im Jahr 2026, 36 Prozent im Jahr 2030 und 55 Prozent im Jahr 2035.

Der Digi­tal­ver­band Bitkom hat am 3. November 2026 in Berlin die Studie „Rechenzentren in Deutschland 2026“ vorgestellt (durchgeführt vom Borderstep Institut). Sie liefert Zahlen, die Banken und Versicherer bei der Planung ihrer Cloud- und KI-Dienstleister nutzen können. Die Kernzahlen der Studie: Der Anteil von KI und Hoch­leis­tungs­rech­nen an der Rechen­zen­trums­ka­pa­zi­tät in Deutschland steigt von 20 Prozent im Jahr 2026 auf 36 Prozent im Jahr 2030 und 55 Prozent im Jahr 2035. Die gesamte IT-Anschluss­leis­tung wächst von 3.300 Megawatt im Jahr 2026 auf rund 9.700 Megawatt im Jahr 2035. Die Investitionen steigen 2026 um 57 Prozent auf 23,5 Milliarden Euro. Der Strombedarf der Rechenzentren liegt 2026 bei rund 23 Milliarden Kilo­watt­stun­den. Hessen bleibt mit rund 1.200 Megawatt der größte Standort, in Brandenburg sind 1.301 Megawatt im Bau. Die Bun­des­re­gie­rung strebt für 2030 etwa 6.000 Megawatt an, die Trendprognose liegt bei 5.500 Megawatt. Für die Praxis ergeben sich drei Schritte. Erstens: Die Standorte der Rechenzentren der IKT-Dritt­dienst­leis­ter im Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter prüfen und festhalten, wo mehrere kritische Dienste am selben Standort oder in derselben Region liegen. Zweitens: Bei Verträgen mit Cloud- und KI-Anbietern fragen, wo Kapazität und Strom­ver­sor­gung für die kommenden Jahre gesichert sind. Drittens: Die Exit- und Aus­weich­pla­nung an den Standorten ausrichten, an denen Konzentration sichtbar wird. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lohnt es sich, diese Auswertung einmal im Jahr zu wiederholen und mit dem Risi­ko­ma­nage­ment abzustimmen. Umgesetzt ist der Ansatz, wenn für jeden kritischen Dienst Standort, Aus­weich­stand­ort und Ver­ant­wort­li­cher dokumentiert sind. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #IKT­Dritt­dienst­leis­ter

Ori­gi­nal­quelle: Bitkom →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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