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Legacy-Ablösung: FAA ersetzt Dis­ket­ten­sys­teme bis 2028

Die US-Luft­fahrt­be­hörde FAA hat laut heise online am 2026-11-06 den Start eines neuen Systems gemeldet, das die letzten Dis­ket­ten­sys­teme ablösen soll. Das Enterprise Information Display System (E-IDS) soll vier betroffene Altsysteme bis Ende 2028 an 435 Standorten ersetzen. Der Kongress hat nach US-Medi­en­be­rich­ten bereits 12,5 Milliarden US-Dollar bewilligt, der Ver­kehrs­mi­nis­ter fordert weitere 30 Milliarden US-Dollar. Die Disketten sind keine Büroformate, sondern 8-Zoll-Datenträger aus dem Groß­rech­ner­zeit­al­ter. Die Verfügbarkeit ist zum Engpass geworden, weil die Produktion weltweit eingestellt ist. Auch in Japan beschloss die Regierung 2024 den Abschied von diesem Datenträger. Die US-Atom­streit­kräfte nutzten dasselbe Format laut Quelle noch bis 2019 in einem IBM-System aus den 1970er-Jahren. Für Banken und Versicherer mit gewachsenen Altsystemen lässt sich daraus ein dreistufiges Vorgehen ableiten. Erstens: Erfassen Sie alle Anwendungen, die von nicht mehr produzierten Datenträgern, Geräten oder Spezialwissen abhängen. Zweitens: Prüfen Sie je Eintrag, ob Ersatzteile und Fachkräfte noch verfügbar sind, und stufen Sie fehlende Verfügbarkeit als eigenes Betriebs­ri­siko ein. Drittens: Hinterlegen Sie für jede Ablösung ein festes Enddatum und eine Zahl betroffener Standorte oder Einheiten, so wie die Behörde es mit Ende 2028 und 435 Standorten tut. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, solche Abhän­gig­kei­ten im Register der Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik zu führen und in die Prü­fungs­pla­nung aufzunehmen. Das ist eine Einordnung von Qvestcon und stammt nicht aus der Quelle. Die Quelle zeigt, dass politischer Druck und ein Engpass bei Medien eine Ablösung auslösen, die Jahre dauert und große Summen bindet. Wer den Engpass früh dokumentiert, kann die Ablösung planen, statt sie unter Zeitdruck zu beginnen.

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Vorgehensmodell in drei Phasen: Abhängigkeiten erfassen, Verfügbarkeit prüfen und die Ablösung terminieren. Als Beispiel nennt die Grafik die US-Luftfahrtbehörde FAA mit 4 Altsystemen an 435 Standorten bis Ende 2028.

Die US-Luft­fahrt­be­hörde FAA hat laut heise online am 2026-11-06 den Start eines neuen Systems gemeldet, das die letzten Dis­ket­ten­sys­teme ablösen soll. Das Enterprise Information Display System (E-IDS) soll vier betroffene Altsysteme bis Ende 2028 an 435 Standorten ersetzen. Der Kongress hat nach US-Medi­en­be­rich­ten bereits 12,5 Milliarden US-Dollar bewilligt, der Ver­kehrs­mi­nis­ter fordert weitere 30 Milliarden US-Dollar. Die Disketten sind keine Büroformate, sondern 8-Zoll-Datenträger aus dem Groß­rech­ner­zeit­al­ter. Die Verfügbarkeit ist zum Engpass geworden, weil die Produktion weltweit eingestellt ist. Auch in Japan beschloss die Regierung 2024 den Abschied von diesem Datenträger. Die US-Atom­streit­kräfte nutzten dasselbe Format laut Quelle noch bis 2019 in einem IBM-System aus den 1970er-Jahren. Für Banken und Versicherer mit gewachsenen Altsystemen lässt sich daraus ein dreistufiges Vorgehen ableiten. Erstens: Erfassen Sie alle Anwendungen, die von nicht mehr produzierten Datenträgern, Geräten oder Spezialwissen abhängen. Zweitens: Prüfen Sie je Eintrag, ob Ersatzteile und Fachkräfte noch verfügbar sind, und stufen Sie fehlende Verfügbarkeit als eigenes Betriebs­ri­siko ein. Drittens: Hinterlegen Sie für jede Ablösung ein festes Enddatum und eine Zahl betroffener Standorte oder Einheiten, so wie die Behörde es mit Ende 2028 und 435 Standorten tut. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, solche Abhän­gig­kei­ten im Register der Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik zu führen und in die Prü­fungs­pla­nung aufzunehmen. Das ist eine Einordnung von Qvestcon und stammt nicht aus der Quelle. Die Quelle zeigt, dass politischer Druck und ein Engpass bei Medien eine Ablösung auslösen, die Jahre dauert und große Summen bindet. Wer den Engpass früh dokumentiert, kann die Ablösung planen, statt sie unter Zeitdruck zu beginnen.

Ori­gi­nal­quelle: heise online →

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Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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