
Der französische Blutspendedienst Établissement français du sang (EFS) hat bestätigt, dass am 2. November ein Cyberangriff die Kühlanlagen in drei Einrichtungen beeinträchtigt hat. Ziel war nicht der EFS selbst, sondern ein Dienstleister für Kältetechnik. Die Angreifer setzten die Grenzwerte für Temperatur und Abtauvorgänge auf extrem hohe Werte. Laut EFS gingen keine Blutprodukte verloren, weil die Alarmsysteme die Änderung schnell erkannten. Der Anbieter Coolworld Rentals bestätigte einen Vorfall bei Software zur Fernüberwachung. Die Angreifer hätten eine Schwachstelle in einer Komponente eines Drittanbieters ausgenutzt. Das BSI empfiehlt, Steuerungssysteme nicht direkt aus dem Internet erreichbar zu machen und Fernzugriffe nur über VPN mit Multi-Faktor-Authentifizierung zuzulassen, auch bei Dienstleistern, die Anlagen warten. Für Banken und Versicherer lässt sich daraus eine kurze Prüfliste ableiten. Erstens: Alle Fernzugänge von Dienstleistern auf Gebäude-, Kälte- und Rechenzentrumstechnik auflisten. Zweitens: Prüfen, ob Steuerungen direkt aus dem Internet erreichbar sind. Drittens: Fernzugriffe auf VPN mit Multi-Faktor-Authentifizierung umstellen. Viertens: Den Dienstleister nach den eingesetzten Drittkomponenten fragen und die Antwort im Register der IKT-Dienstleister festhalten. Fünftens: Alarmgrenzen und Überwachung so einrichten, dass eine Manipulation der Grenzwerte auffällt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank werden gerade Haustechnik-Dienstleister in der Dienstleisterübersicht häufig vergessen.
