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Franken-Stablecoin CHF-S: Iden­ti­täts­prü­fung im Smart Contract

Das Zuger Fintech Safirum hat seinen Franken-Stablecoin CHF-S auf der Solana-Blockchain gestartet. Jeder Token ist laut Anbieter im Verhältnis 1:1 durch Schweizer Franken gedeckt, die bei der Berner Kantonalbank und der Banque Richelieu liegen. Nutzer müssen sich vorab iden­ti­fi­zie­ren, Pri­vat­per­so­nen per KYC-Prüfung, Unternehmen per KYB-Prüfung. Danach schaltet Safirum das Wallet frei (Whitelisting). Die Funktion ist im Smart Contract hinterlegt, Übertragungen an nicht verifizierte Wallets werden automatisch blockiert. Safirum nennt die FINMA-Auf­sichts­mit­tei­lung 06/2024 als Grundlage der Ausgestaltung. Pro Übertragung fallen 0,05 Prozent des Betrags an, höchstens 0,50 CHF-S, zuzüglich Netz­werk­ge­büh­ren. Wer den Einsatz eines solchen Tokens in Zahlungen oder im Treasury prüft, sollte vorab festhalten, wer die Deckung verwahrt, wie die Freischaltung der Wallets abläuft und wer bei Störungen erreichbar ist. Diese Angaben gehören in die Prüfung des Dienst­leis­ters und in das Register der IKT-Dienstleister. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lassen sich diese Fragen vor dem ersten Pilot leichter klären als danach.

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Ablauf in drei Bahnen: Nutzer lässt Identität per KYC oder KYB prüfen, Safirum schaltet das Wallet frei, der Smart Contract erlaubt Übertragungen nur zwischen freigegebenen Wallets und blockiert Transaktionen an nicht verifizierte Wallets.

Das Zuger Fintech Safirum hat seinen Franken-Stablecoin CHF-S auf der Solana-Blockchain gestartet. Jeder Token ist laut Anbieter im Verhältnis 1:1 durch Schweizer Franken gedeckt, die bei der Berner Kantonalbank und der Banque Richelieu liegen. Nutzer müssen sich vorab iden­ti­fi­zie­ren, Pri­vat­per­so­nen per KYC-Prüfung, Unternehmen per KYB-Prüfung. Danach schaltet Safirum das Wallet frei (Whitelisting). Die Funktion ist im Smart Contract hinterlegt, Übertragungen an nicht verifizierte Wallets werden automatisch blockiert. Safirum nennt die FINMA-Auf­sichts­mit­tei­lung 06/2024 als Grundlage der Ausgestaltung. Pro Übertragung fallen 0,05 Prozent des Betrags an, höchstens 0,50 CHF-S, zuzüglich Netz­werk­ge­büh­ren. Wer den Einsatz eines solchen Tokens in Zahlungen oder im Treasury prüft, sollte vorab festhalten, wer die Deckung verwahrt, wie die Freischaltung der Wallets abläuft und wer bei Störungen erreichbar ist. Diese Angaben gehören in die Prüfung des Dienst­leis­ters und in das Register der IKT-Dienstleister. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lassen sich diese Fragen vor dem ersten Pilot leichter klären als danach.

Ori­gi­nal­quelle: IT Finanzmagazin →

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