
Am 2. November 2026 wurde mutmaßlich die Kältesteuerung eines Rewe-Markts in Raesfeld manipuliert. Die Anlagen standen auf Abtauen und plus 50 Grad Celsius, Ware musste entsorgt werden. Der Marktbetreiber hat keine eigene Cyberversicherung. Er ging davon aus, dass die zentrale IT bei Rewe liegt. Die Quelle hält diese Annahme für zu kurz gegriffen: Kältetechnik ist Gebäudetechnik. Sie kann an einem eigenen Internetanschluss hängen, den ein externer Dienstleister aus der Ferne betreut. Ob die Netze der Konzerne betroffen sind, belegen die Einzelfälle bislang nicht. Für Banken und Versicherer lässt sich daraus ein Prüfplan ableiten. Erstens: Alle Geräte der Gebäude- und Betriebstechnik (Operational Technology, OT) erfassen, samt Verantwortlichem und Kommunikationspartnern. Zweitens: Verwaltungsschnittstellen nie ohne strenge Zugriffskontrolle aus dem Internet erreichbar lassen. Drittens: Netze so trennen, dass sich ein erfolgreicher Angriff nicht von Gerät zu Gerät oder von Standort zu Standort ausbreitet. Viertens: Fernwartungszugänge externer Dienstleister im Register der Auslagerungen und IKT-Dienstleister führen. Fünftens: Die Bedingungen der Cyberversicherung lesen, denn ob verdorbene Ware ersetzt wird, hängt laut Quelle von den Bedingungen ab. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank fehlen Rechenzentren, Archive und Haustechnik häufig in der Betrachtung, weil sie nicht als IT gelten. Die Umsetzung erkennen Sie daran, dass jeder Fernwartungszugang einen Eigentümer und einen Nachweis der Absicherung hat.
