
Das FBI, die US-Cybersicherheitsbehörde CISA und die US-Ministerien für Gesundheit, Landwirtschaft und Verkehr haben am 5. November 2026 (Ortszeit) vor andauernden Cyberangriffen auf Kühlsysteme gewarnt. Angreifer können aus der Ferne die Temperatur in Kühlanlagen erhöhen. Mögliche Folgen sind laut Mitteilung Brandgefahr, Warenverluste und eine verkürzte Lebensdauer der Anlagen. Seit Mitte Oktober gab es in mehreren europäischen Ländern Angriffe auf Kühl- und Gefriersysteme in Supermärkten und Lebensmittelbetrieben, darunter Deutschland. Anfang November traf es die französische Blutbank. Wer hinter den Angriffen steht, ist bislang unklar. Die Behörden raten, die Systeme vom Internet zu trennen, Passwörter zu ändern und veraltete Geräte auszutauschen. Einordnung für die Praxis: Kühl- und Überwachungstechnik gehört oft zur Gebäudetechnik und wird von Dienstleistern betrieben. Solche Anlagen stehen in Zweigstellen, Rechenzentren und bei versicherten Gewerbekunden. Für COO, CISO und Risikomanagement ergeben sich vier Schritte. 1. Beim Facility-Management und bei den Betreibern von Rechenzentrumsflächen abfragen, welche Kühl- und Überwachungssysteme aus dem Internet erreichbar sind. 2. Standardpasswörter und veraltete Geräte in einer Liste erfassen und mit Fristen versehen. 3. Die Dienstleisterverträge auf Meldepflichten bei Störungen prüfen. 4. Im Sachgeschäft die Risikofragen zu vernetzter Gebäude- und Kühltechnik ergänzen. Umgesetzt ist das, wenn jede Anlage einen benannten Verantwortlichen und einen dokumentierten Fernzugriffsweg hat. #Banken #Versicherer #Finanzdienstleister #Prüfungsplanung #Qvestcon #MarkusJunge
