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DORA 2027: ESMA beaufsichtigt kritische IKT-Dienstleister

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsicht ESMA hat am 28. September 2026 ihr Arbeits­pro­gramm für 2027 ver­öf­fent­licht. Für Banken und Versicherer ist ein Punkt unmittelbar wichtig: Die ESMA beaufsichtigt 2027 gemeinsam mit den anderen Europäischen Auf­sichts­be­hör­den kritische IKT-Dritt­dienst­leis­ter (IKT steht für Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie). Sie fördert zudem in allen ihren Auf­sichts­be­rei­chen die Einhaltung der Verordnung über die digitale operative Resilienz (DORA). Daneben will sie KI-gestützte Werkzeuge in der Aufsicht einsetzen und ihre Fähigkeiten in der Cyber­si­cher­heit ausbauen. Praktische Einordnung von Qvestcon, die Quelle nennt keine Pflichten für einzelne Häuser: Klären Sie zuerst, welche Ihrer IKT-Dienstleister kritische oder wichtige Funktionen unterstützen und im Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter entsprechend geführt werden. Diese Einstufung im eigenen Haus ist von der Benennung kritischer IKT-Dritt­dienst­leis­ter durch die Auf­sichts­be­hör­den zu unterscheiden. Ordnen Sie danach jedem dieser Dienstleister einen Ausstiegs- und Notfallplan zu. Umgesetzt ist das, wenn Register, Verträge und Notfallplan für jeden dieser Dienstleister dieselben Angaben enthalten und ein Vor­stands­mit­glied den Stand freigegeben hat. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank scheitert die Prüfung selten am Plan selbst. Meist fehlt die Verbindung zwischen Register und Vertrag.

Dienstleister

Vorgehensmodell in vier Phasen: Dienstleister festlegen, Pläne zuordnen, Angaben abgleichen, Vorstand gibt frei. Die Phase Angaben abgleichen ist hervorgehoben.

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsicht ESMA hat am 28. September 2026 ihr Arbeits­pro­gramm für 2027 ver­öf­fent­licht. Für Banken und Versicherer ist ein Punkt unmittelbar wichtig: Die ESMA beaufsichtigt 2027 gemeinsam mit den anderen Europäischen Auf­sichts­be­hör­den kritische IKT-Dritt­dienst­leis­ter (IKT steht für Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie). Sie fördert zudem in allen ihren Auf­sichts­be­rei­chen die Einhaltung der Verordnung über die digitale operative Resilienz (DORA). Daneben will sie KI-gestützte Werkzeuge in der Aufsicht einsetzen und ihre Fähigkeiten in der Cyber­si­cher­heit ausbauen. Praktische Einordnung von Qvestcon, die Quelle nennt keine Pflichten für einzelne Häuser: Klären Sie zuerst, welche Ihrer IKT-Dienstleister kritische oder wichtige Funktionen unterstützen und im Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter entsprechend geführt werden. Diese Einstufung im eigenen Haus ist von der Benennung kritischer IKT-Dritt­dienst­leis­ter durch die Auf­sichts­be­hör­den zu unterscheiden. Ordnen Sie danach jedem dieser Dienstleister einen Ausstiegs- und Notfallplan zu. Umgesetzt ist das, wenn Register, Verträge und Notfallplan für jeden dieser Dienstleister dieselben Angaben enthalten und ein Vor­stands­mit­glied den Stand freigegeben hat. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank scheitert die Prüfung selten am Plan selbst. Meist fehlt die Verbindung zwischen Register und Vertrag.

Ori­gi­nal­quelle: ESMA →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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