
Banken und Versicherer müssen Drittparteien nach MaRisk-Novelle, EBA/GL/2026/09, DORA, EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) und EU-KI-Verordnung steuern. Wer jedes Regelwerk getrennt bearbeitet, pflegt mehrere Listen mit denselben Daten. Das kostet Zeit und erzeugt Widersprüche. Schritt 1: Alle Auslagerungen und Dienstleister in einem Bestand erfassen. Schritt 2: Je Regelwerk nur die zusätzlichen Felder ergänzen, zum Beispiel Kritikalität oder KI-Bezug. Schritt 3: Für jeden Eintrag eine verantwortliche Person im Unternehmen benennen. Schritt 4: Verträge und Risikobewertung am selben Datensatz auswerten. Umgesetzt ist das Modell, wenn eine Änderung am Dienstleister nur an einer Stelle gepflegt wird und alle Berichte daraus entstehen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank spart das den Abgleich zwischen Fachbereichen. Qvestcon unterstützt Praktiker bei der Einführung eines solchen gemeinsamen Bestands. #Banken #Versicherer #Finanzdienstleister #Prüfungsplanung #Qvestcon #MarkusJunge #DORA #MaRisk
