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Vernetzte Steuerungen: CRA ab 2027 und einheitliche NIS-2-Meldevorlage

Cyberangriffe auf vernetzte Kühlanlagen zeigen, wie schnell unscheinbare Steue­rungs­tech­nik zum Geschäfts­ri­siko wird. Berichten zufolge wurden auch in Deutschland aus dem Internet erreichbare Steuerungen manipuliert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik rät zu Schutz­maß­nah­men. Für Rechenzentren, Gebäu­de­tech­nik und Dienstleister von Banken und Versicherern ist das ein Anlass zur Bestands­auf­nahme. Zwei Termine geben die Richtung vor. Der Cyber Resilience Act (CRA) stellt ab dem 11. Dezember 2027 zentrale Cyber­si­cher­heits­an­for­de­run­gen an Produkte mit digitalen Elementen. Dazu gehören sichere Konfiguration, der Umgang mit Schwach­stel­len und bereit­ge­stellte Sicher­heits­up­dates. Die Verantwortung verschiebt sich damit deutlich zum Hersteller. Zudem plant die EU-Kommission eine Durch­füh­rungs­ver­ord­nung mit einheitlichen Meldevorlagen für erhebliche Sicher­heits­vor­fälle nach der NIS-2-Richtlinie. Der Entwurf und die Feedbackphase stehen noch aus. Vorgehen in vier Schritten: 1. Listen Sie alle vernetzten Steuerungen auf, auch Kühlung, Klima und Gebäu­de­leit­tech­nik, und vermerken Sie, ob sie aus dem Internet erreichbar sind. 2. Lassen Sie Betreiber und Hersteller schriftlich bestätigen, wie lange Sicher­heits­up­dates geliefert werden. 3. Nehmen Sie in Beschaf­fungs­vor­la­gen für Produkte ab 2027 eine Anforderung zu Updates und Schwach­stel­len­be­hand­lung auf. 4. Bereiten Sie den Meldeweg für Vorfälle vor, damit die spätere Vorlage nur noch eingesetzt werden muss. Umgesetzt ist der erste Schritt, wenn kein Gerät ohne doku­men­tier­ten Grund aus dem Internet erreichbar ist.

Cyber

Ablaufgrafik mit drei Bahnen Betrieb, CISO und Einkauf und fünf Schritten: Steuerungen erfassen, Erreichbarkeit prüfen, Update-Zusagen einholen, Beschaffungsanforderung aufnehmen, Meldeweg vorbereiten.

Cyberangriffe auf vernetzte Kühlanlagen zeigen, wie schnell unscheinbare Steue­rungs­tech­nik zum Geschäfts­ri­siko wird. Berichten zufolge wurden auch in Deutschland aus dem Internet erreichbare Steuerungen manipuliert. Das Bundesamt für Sicherheit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik rät zu Schutz­maß­nah­men. Für Rechenzentren, Gebäu­de­tech­nik und Dienstleister von Banken und Versicherern ist das ein Anlass zur Bestands­auf­nahme. Zwei Termine geben die Richtung vor. Der Cyber Resilience Act (CRA) stellt ab dem 11. Dezember 2027 zentrale Cyber­si­cher­heits­an­for­de­run­gen an Produkte mit digitalen Elementen. Dazu gehören sichere Konfiguration, der Umgang mit Schwach­stel­len und bereit­ge­stellte Sicher­heits­up­dates. Die Verantwortung verschiebt sich damit deutlich zum Hersteller. Zudem plant die EU-Kommission eine Durch­füh­rungs­ver­ord­nung mit einheitlichen Meldevorlagen für erhebliche Sicher­heits­vor­fälle nach der NIS-2-Richtlinie. Der Entwurf und die Feedbackphase stehen noch aus. Vorgehen in vier Schritten: 1. Listen Sie alle vernetzten Steuerungen auf, auch Kühlung, Klima und Gebäu­de­leit­tech­nik, und vermerken Sie, ob sie aus dem Internet erreichbar sind. 2. Lassen Sie Betreiber und Hersteller schriftlich bestätigen, wie lange Sicher­heits­up­dates geliefert werden. 3. Nehmen Sie in Beschaf­fungs­vor­la­gen für Produkte ab 2027 eine Anforderung zu Updates und Schwach­stel­len­be­hand­lung auf. 4. Bereiten Sie den Meldeweg für Vorfälle vor, damit die spätere Vorlage nur noch eingesetzt werden muss. Umgesetzt ist der erste Schritt, wenn kein Gerät ohne doku­men­tier­ten Grund aus dem Internet erreichbar ist.

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