
Die BaFin hat den Entwurf eines Rundschreibens „Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell“ zur Konsultation gestellt. Versicherte sollen bei einer White-Label-Police erkennen können, bei welchem Versicherer sie tatsächlich versichert sind. Bisher erscheint der Versicherer in den Vorabunterlagen oft nur als „Risikoträger“, während der Partner unter eigenem Namen vermarktet. Die Aufsicht erwartet, dass Versicherer ihre gesetzlichen Informationspflichten einhalten. Dazu zählen die Pflichtinformationen über die Identität des Versicherers sowie das Transparenz- und Wahrheitsgebot. Stellungnahmen sind bis zum 25.11.2026 per E-Mail an die BaFin möglich. Anzugeben sind das Geschäftszeichen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“. Für die Praxis heißt das: Zuerst erstellen Produkt- und Vertriebsverantwortliche eine Liste aller Partnerprodukte, bei denen der Versicherer nicht unter eigenem Namen auftritt. Danach prüft die Compliance je Produkt die Informations- und Vertragsunterlagen, die vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Es geht um die Frage, ob der Versicherer dort klar als Vertragspartner benannt ist und nicht nur als „Risikoträger“. Anschließend legt das Haus fest, wer die Unterlagen freigibt und wie die Prüfung dokumentiert wird. Umgesetzt ist das, wenn für jedes Partnerprodukt ein Prüfvermerk mit Datum und Verantwortlichem vorliegt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lohnt sich, den Partnern die Anforderungen früh mitzuteilen, weil sie die Unterlagen häufig mitgestalten. Wer zum Entwurf Stellung nehmen will, plant die interne Abstimmung vor dem 25.11.2026 ein.
