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BaFin: Versicherer im White-Label-Modell erkennbar machen

Die BaFin hat den Entwurf eines Rund­schrei­bens „Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell“ zur Konsultation gestellt. Versicherte sollen bei einer White-Label-Police erkennen können, bei welchem Versicherer sie tatsächlich versichert sind. Bisher erscheint der Versicherer in den Vorab­un­ter­la­gen oft nur als „Risikoträger“, während der Partner unter eigenem Namen vermarktet. Die Aufsicht erwartet, dass Versicherer ihre gesetzlichen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten einhalten. Dazu zählen die Pflicht­in­for­ma­tio­nen über die Identität des Versicherers sowie das Transparenz- und Wahr­heits­ge­bot. Stel­lung­nah­men sind bis zum 25.11.2026 per E-Mail an die BaFin möglich. Anzugeben sind das Geschäfts­zei­chen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“. Für die Praxis heißt das: Zuerst erstellen Produkt- und Ver­triebs­ver­ant­wort­li­che eine Liste aller Part­ner­pro­dukte, bei denen der Versicherer nicht unter eigenem Namen auftritt. Danach prüft die Compliance je Produkt die Informations- und Ver­trags­un­ter­la­gen, die vor Ver­trags­ab­schluss ausgehändigt werden. Es geht um die Frage, ob der Versicherer dort klar als Ver­trags­part­ner benannt ist und nicht nur als „Risikoträger“. Anschließend legt das Haus fest, wer die Unterlagen freigibt und wie die Prüfung dokumentiert wird. Umgesetzt ist das, wenn für jedes Part­ner­pro­dukt ein Prüfvermerk mit Datum und Ver­ant­wort­li­chem vorliegt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lohnt sich, den Partnern die Anforderungen früh mitzuteilen, weil sie die Unterlagen häufig mitgestalten. Wer zum Entwurf Stellung nehmen will, plant die interne Abstimmung vor dem 25.11.2026 ein.

Versicherung

Ablauf in zwei Rollen: Produkt und Vertrieb erfassen die Partnerprodukte, Compliance prüft die Unterlagen vor Vertragsabschluss, benennt den Versicherer, vermerkt die Prüfung und stimmt die Stellungnahme bis 25.11.2026 ab.

Die BaFin hat den Entwurf eines Rund­schrei­bens „Erkennbarkeit des Versicherers im White-Label-Modell“ zur Konsultation gestellt. Versicherte sollen bei einer White-Label-Police erkennen können, bei welchem Versicherer sie tatsächlich versichert sind. Bisher erscheint der Versicherer in den Vorab­un­ter­la­gen oft nur als „Risikoträger“, während der Partner unter eigenem Namen vermarktet. Die Aufsicht erwartet, dass Versicherer ihre gesetzlichen Infor­ma­ti­ons­pflich­ten einhalten. Dazu zählen die Pflicht­in­for­ma­tio­nen über die Identität des Versicherers sowie das Transparenz- und Wahr­heits­ge­bot. Stel­lung­nah­men sind bis zum 25.11.2026 per E-Mail an die BaFin möglich. Anzugeben sind das Geschäfts­zei­chen „WVA 1-QB 4402/00201#00014“ und der Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2026“. Für die Praxis heißt das: Zuerst erstellen Produkt- und Ver­triebs­ver­ant­wort­li­che eine Liste aller Part­ner­pro­dukte, bei denen der Versicherer nicht unter eigenem Namen auftritt. Danach prüft die Compliance je Produkt die Informations- und Ver­trags­un­ter­la­gen, die vor Ver­trags­ab­schluss ausgehändigt werden. Es geht um die Frage, ob der Versicherer dort klar als Ver­trags­part­ner benannt ist und nicht nur als „Risikoträger“. Anschließend legt das Haus fest, wer die Unterlagen freigibt und wie die Prüfung dokumentiert wird. Umgesetzt ist das, wenn für jedes Part­ner­pro­dukt ein Prüfvermerk mit Datum und Ver­ant­wort­li­chem vorliegt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lohnt sich, den Partnern die Anforderungen früh mitzuteilen, weil sie die Unterlagen häufig mitgestalten. Wer zum Entwurf Stellung nehmen will, plant die interne Abstimmung vor dem 25.11.2026 ein.

Ori­gi­nal­quelle: newsletter_it-finanzmagazin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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