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FAQ · Einordnung, Beschaffung und Risikoanalyse

Was prüfen Sie rechtlich, bevor ein Standort für eine Auslagerung festgelegt wird?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Das Finanz­un­ter­neh­men bleibt jederzeit in vollem Umfang für die Einhaltung und Erfüllung aller Ver­pflich­tun­gen ver­ant­wort­lich, auch bei einer Auslagerung. Die Stand­ort­prü­fung deckt deshalb mehrere Felder ab: Auf­sichts­recht mit Erlaubnis und Anzeigen, Datenschutz, Steuer, Arbeitsrecht und die Prüfrechte.

Beim Datenschutz zählt zuerst, ob Daten an ein Drittland übermittelt werden, denn der Auf­trags­ver­ar­bei­ter darf per­so­nen­be­zo­gene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Ver­ant­wort­li­chen verarbeiten. Benennen Sie je Feld einen Ver­ant­wort­li­chen und tragen Sie offene Punkte mit Frist in die Ent­schei­dungs­vor­lage ein.

In der Praxis

Wir prüfen je Standort fünf Felder und weisen jedem Feld einen Ver­ant­wort­li­chen zu.

  • Auf­sichts­recht, Datenschutz, Steuer und Arbeitsrecht sind abgedeckt.
  • Die Prüfrechte sind vertraglich gesichert.
  • Offene Punkte tragen eine Frist.

Nachweis: Als Nachweis dient die Checkliste mit Ver­ant­wort­li­chen, Befunden und Fristen.

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