Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

Wie prüfen wir Lieferanten auf CRA-Konformität?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 das Durch­füh­rungs­ge­setz zum Cyber Resilience Act verabschiedet. Das CE-Kennzeichen wird ab Dezember 2027 um den Aspekt Cyber­si­cher­heit erweitert und auf Produkte mit digitalen Elementen angewendet. Das BSI wird zuständige Behörde, kann Produkte stich­pro­ben­ar­tig oder gezielt prüfen, Nach­bes­se­run­gen einfordern, Bußgelder verhängen und Produkte vom Markt nehmen.

Banken und Versicherer setzen solche Produkte von Dritten ein, von Mobile Apps bis zu Sicher­heits­chips. Für CISO, Leiter Compliance und COO ist die Zeit bis Dezember 2027 der Spielraum für eine Lie­fe­ran­ten­abfrage. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gelingt sie, wenn sie Teil der Dienst­leis­ter­steue­rung wird. Markus Junge empfiehlt, sie als eigenen Punkt in die Prü­fungs­pla­nung aufzunehmen.

In der Praxis

Listen Sie bis Dezember 2027 alle eingesetzten Produkte mit digitalen Elementen von Dritten und fragen Sie die Lieferanten nach dem Stand ihrer CRA-Konformität.

  • Compliance und CISO klären, welche dieser Produkte im IKT-Register und im Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter geführt werden.
  • Jede Lie­fe­ran­ten­ant­wort wird mit Datum und Ansprech­part­ner abgelegt.
  • Offene Antworten gehen mit Frist an das Ver­trags­ma­nage­ment zur Nachfassung.

Nachweis: Als Nachweis dienen die Lie­fe­ran­ten­liste mit Antwortstand und der eigene Punkt in der Prü­fungs­pla­nung.

Belege