FAQ · Register, Daten und Steuerungswerkzeuge
Wie ordnen Sie eine Sammelbestellung im Einkauf zwei nutzenden Konzerngesellschaften zu?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Die Bestellung bleibt im Einkauf eine einzige Position. Das Register führt die Nutzung dagegen je Gesellschaft als eigenen Eintrag, denn Art. 28 Abs. 3 DORA verlangt das Informationsregister auf Unternehmensebene sowie auf teilkonsolidierter und konsolidierter Ebene. Besteller und Nutzer sind zwei getrennte Rollen.
Zwei nutzende Gesellschaften ergeben deshalb zwei Registereinträge, die auf dieselbe Bestellposition und denselben IKT-Drittdienstleister verweisen. Jede Gesellschaft beurteilt für sich, ob die Leistung eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt, weil Art. 28 Abs. 1 DORA jedes Finanzunternehmen in vollem Umfang in der Verantwortung hält.
Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank entstehen Lücken dort, wo der Rechnungsempfänger als einziger Eintrag geführt wird. Markus Junge empfiehlt eine Zuordnungstabelle aus Bestellposition, Leistung und Nutzer.
In der Praxis
Der Leiter Einkauf legt je Sammelbestellung eine Zuordnungstabelle an, in der jede nutzende Gesellschaft einen eigenen Registereintrag mit Leistung und Fachansprechpartner erhält.
- Jede Bestellposition verweist auf genau eine Leistung und auf alle nutzenden Gesellschaften.
- Jede nutzende Gesellschaft hat ihre eigene Einstufung, ob die Leistung eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt.
- Der Rechnungsempfänger steht in einem eigenen Feld und ersetzt keinen Nutzereintrag.
Nachweis: Als Nachweis dient die Zuordnungstabelle mit Bestellposition, Leistung, Nutzer und Verweis auf den jeweiligen Registereintrag.
