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FAQ · Register, Daten und Steue­rungs­werk­zeuge

Wie ordnen Sie eine Sam­mel­be­stel­lung im Einkauf zwei nutzenden Kon­zern­ge­sell­schaf­ten zu?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

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Antwort

Die Bestellung bleibt im Einkauf eine einzige Position. Das Register führt die Nutzung dagegen je Gesellschaft als eigenen Eintrag, denn Art. 28 Abs. 3 DORA verlangt das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter auf Unter­neh­mens­ebene sowie auf teil­kon­so­li­dier­ter und kon­so­li­dier­ter Ebene. Besteller und Nutzer sind zwei getrennte Rollen.

Zwei nutzende Gesell­schaf­ten ergeben deshalb zwei Regis­ter­ein­träge, die auf dieselbe Bestell­po­si­tion und denselben IKT-Dritt­dienst­leis­ter verweisen. Jede Gesellschaft beurteilt für sich, ob die Leistung eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt, weil Art. 28 Abs. 1 DORA jedes Finanz­un­ter­neh­men in vollem Umfang in der Verantwortung hält.

Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank entstehen Lücken dort, wo der Rech­nungs­emp­fän­ger als einziger Eintrag geführt wird. Markus Junge empfiehlt eine Zuord­nungs­ta­belle aus Bestell­po­si­tion, Leistung und Nutzer.

In der Praxis

Der Leiter Einkauf legt je Sam­mel­be­stel­lung eine Zuord­nungs­ta­belle an, in der jede nutzende Gesellschaft einen eigenen Regis­ter­ein­trag mit Leistung und Fach­an­sprech­part­ner erhält.

  • Jede Bestell­po­si­tion verweist auf genau eine Leistung und auf alle nutzenden Gesell­schaf­ten.
  • Jede nutzende Gesellschaft hat ihre eigene Einstufung, ob die Leistung eine kritische oder wichtige Funktion unterstützt.
  • Der Rech­nungs­emp­fän­ger steht in einem eigenen Feld und ersetzt keinen Nutzereintrag.

Nachweis: Als Nachweis dient die Zuord­nungs­ta­belle mit Bestell­po­si­tion, Leistung, Nutzer und Verweis auf den jeweiligen Regis­ter­ein­trag.

Belege