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FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

Nach welchen Kriterien wählen Sie einen Nearshoring-Standort, bevor Sie einen Dienstleister beauftragen?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Vor Ver­trags­ab­schluss nehmen Sie eine Ex-ante-Risi­ko­be­wer­tung und Due-Diligence-Prüfung vor und prüfen die Abhängigkeit Ihres Unternehmens vom jeweiligen IKT-Dritt­dienst­leis­ter. Der Standort gehört in diese Bewertung.

Bewerten Sie Bulgarien oder einen anderen Standort anhand einer gewichteten Matrix: Rechtsraum und Datenschutz, Zeitzone, Sprach- und Fachkompetenz, Anbindung, Prüfrechte vor Ort und die Möglichkeit eines Wechsels. Die Gewichte beschließt die Geschäfts­lei­tung vorab, das Ergebnis geht in die Ent­schei­dungs­vor­lage.

In der Praxis

Wir bewerten jeden Kan­di­da­ten­stand­ort in einer gewichteten Matrix, bevor ein Dienstleister angefragt wird.

  • Die Gewichte sind vorab beschlossen.
  • Prüfrechte vor Ort und Wech­sel­mög­lich­keit sind eigene Kriterien.
  • Jede Bewertung nennt ihre Quelle.

Nachweis: Als Nachweis dient die Bewer­tungs­ma­trix mit Beschluss der Gewichte und Quellenspalte.

Belege