FAQ · Auslagerung und Dienstleistersteuerung
Nach welchen Kriterien wählen Sie einen Nearshoring-Standort, bevor Sie einen Dienstleister beauftragen?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Vor Vertragsabschluss nehmen Sie eine Ex-ante-Risikobewertung und Due-Diligence-Prüfung vor und prüfen die Abhängigkeit Ihres Unternehmens vom jeweiligen IKT-Drittdienstleister. Der Standort gehört in diese Bewertung.
Bewerten Sie Bulgarien oder einen anderen Standort anhand einer gewichteten Matrix: Rechtsraum und Datenschutz, Zeitzone, Sprach- und Fachkompetenz, Anbindung, Prüfrechte vor Ort und die Möglichkeit eines Wechsels. Die Gewichte beschließt die Geschäftsleitung vorab, das Ergebnis geht in die Entscheidungsvorlage.
In der Praxis
Wir bewerten jeden Kandidatenstandort in einer gewichteten Matrix, bevor ein Dienstleister angefragt wird.
- Die Gewichte sind vorab beschlossen.
- Prüfrechte vor Ort und Wechselmöglichkeit sind eigene Kriterien.
- Jede Bewertung nennt ihre Quelle.
Nachweis: Als Nachweis dient die Bewertungsmatrix mit Beschluss der Gewichte und Quellenspalte.
