Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

Wer macht bei einem Versicherer was, wenn eine wichtige Funktion ausgegliedert wird?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Entscheiden: die gesamte Geschäfts­lei­tung. Sie genehmigt jede Ausgliederung wichtiger Funktionen oder Ver­si­che­rungs­tä­tig­kei­ten vorab. Ihre Letzt­ver­ant­wor­tung bleibt immer bestehen. Nachweis: der Beschluss mit Datum.

Überwachen: die oder der Aus­glie­de­rungs­be­auf­tragte. Diese Rolle überwacht und beurteilt, ob die aus­ge­glie­der­ten Aufgaben ordnungsgemäß ausgeführt werden. Für die Ausgliederung von Schlüs­sel­funk­tio­nen und selbst definierten Schlüs­sel­auf­ga­ben gibt es sie stets. Nachweis: der Prüfvermerk zu jedem Bericht des Dienst­leis­ters.

Berichten: der Dienstleister an die Aus­glie­de­rungs­be­auf­tragte oder den Aus­glie­de­rungs­be­auf­trag­ten, von dort weiter an die Geschäfts­lei­tung. Eine Übermittlung unter Ausschluss dieser Rolle ist unzulässig.

Anzeigen, dokumentieren und Leitlinien pflegen (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon): Die Aus­glie­de­rungs­be­auf­tragte oder der Aus­glie­de­rungs­be­auf­tragte bereitet vor, die Geschäfts­lei­tung gibt frei, und je Leistung liefert ein fachlicher Eigentümer die Daten.

IKT-Dienstleister nach DORA: Finanz­un­ter­neh­men, die keine Kleinst­un­ter­neh­men sind, richten eine Funktion ein, die die Ver­ein­ba­run­gen mit IKT-Dritt­dienst­leis­tern überwacht, oder benennen ein Mitglied der Geschäfts­lei­tung, das für die Überwachung der damit verbundenen Risiken und die einschlägige Dokumentation ver­ant­wort­lich ist.

Belege