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FAQ · Datenschutz, Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und Not­fall­ma­nage­ment

Wie ergänzen wir Not­fall­pro­zesse um KI-Vorfälle?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Das BSI und der TÜV-Verband haben am 07.10.2026 eine Studie mit mehr als 500 befragten Unternehmen vorgestellt. 17 Prozent berichten von bestätigten Vorfällen oder Ver­dachts­fäl­len mit KI-Bezug bei Cyber­an­grif­fen oder Betrugs­ver­su­chen. Am häufigsten sind täuschend echte Phishing-Mails mit 90 Prozent der betroffenen Unternehmen, Deepfakes nennen 11 Prozent.

Unter den Unternehmen mit bestehender oder geplanter KI-Nutzung verfügen nur 11 Prozent über spezielle Abläufe für KI-bezogene Sicher­heits­vor­fälle, 43 Prozent stützen sich auf allgemeine IT-Sicher­heits­pro­zesse. Die Studie ist bran­chen­über­grei­fend und keine Auf­sichts­vor­gabe. Für CISO, COO und Leiter Compliance von Banken und Versicherern ist sie ein Anlass, ISMS und Not­fall­ma­nage­ment um KI-Szenarien zu ergänzen, etwa einen Deepfake-Anruf mit Zah­lungs­auf­for­de­rung.

Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank gelingt das im bestehenden Vor­fall­pro­zess. Markus Junge empfiehlt, dort Szenarien, Zustän­dig­kei­ten und Prüfpunkte zu ergänzen.

In der Praxis

Ergänzen Sie den Vor­fall­pro­zess um drei KI-Szenarien, Phishing-Mail, auto­ma­ti­sier­ter Angriff und Deepfake-Anruf, mit je einem Ver­ant­wort­li­chen und einer Erstreaktion.

  • Das Zah­lungs­frei­ga­be­ver­fah­ren verlangt bei Anweisungen per Anruf oder Video eine Rückfrage über einen zweiten Kanal.
  • Jede KI-Anwendung wird klassifiziert, freigegeben, im Betrieb protokolliert und mit beschränkten Zugriffs­rech­ten betrieben.
  • Kritische KI-Ergebnisse prüft vor der Verwendung ein Mensch.

Nachweis: Als Nachweis dienen der ergänzte Vor­fall­pro­zess mit Szenarien und Zustän­dig­kei­ten, ein doku­men­tier­ter Übungslauf zum Deepfake-Szenario und das Frei­ga­be­pro­to­koll der KI-Anwendungen.

Belege