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FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

Wer ist für ausgelagerte Funktionen zuständig? Und wohin eskaliert Ihr Haus?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Zuständig bleibt die Geschäfts­lei­tung des auslagernden Hauses. Die Verantwortung der Geschäfts­lei­ter verbleibt trotz Auslagerung beim Haus.

Bei Banken sind die Lei­tungs­auf­ga­ben der Geschäfts­lei­tung nicht auslagerbar. Bei Versicherern bleibt die Letzt­ver­ant­wor­tung der gesamten Geschäfts­lei­tung bestehen, auch bei kon­zern­in­ter­nen Aus­glie­de­run­gen und bei Sub-Delegationen und die gesamte Geschäfts­lei­tung genehmigt Aus­glie­de­run­gen wichtiger Funktionen vorab. Für das Management der IKT-Risiken ist nach DORA das Leitungsorgan letzt­ver­ant­wort­lich.

Eska­la­ti­ons­weg (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon): Der fachliche Eigentümer meldet Abweichungen an den Aus­la­ge­rungs­be­auf­trag­ten oder die zentrale Steuerung, diese tragen sie in den Bericht an die Geschäfts­lei­tung. Nachweis: das Protokoll der Meldung und die Entscheidung der Geschäfts­lei­tung.

Grundlage: § 25b KWG und § 32 VAG.

Belege