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FAQ · Regelwerke im Überblick

Was entfällt für Banken von der BAIT? Und ab wann?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Die BAIT fällt in zwei Stufen weg.

Erste Stufe: Mit Ablauf des 16. Januar 2025 sind Banken, die ab dem 17. Januar 2025 ein IKT-Risi­ko­ma­nage­ment nach Artikel 5 bis 15 oder Artikel 16 DORA betreiben müssen, aus dem Anwenderkreis der BAIT ausgenommen. Kapitel 11 der BAIT ist aufgehoben.

Zweite Stufe: Mit Ablauf des 31. Dezember 2026 werden die BAIT vollständig aufgehoben, weil weitere Unternehmen ab dem 1. Januar 2027 DORA anwenden müssen.

Daneben bleiben die Aus­la­ge­rungs­re­geln des Ban­ken­auf­sichts­rechts anwendbar. Das IKT-Dritt­par­tei­en­ri­si­ko­ma­nage­ment nach DORA ergänzt sie, beide Regelwerke sind grundsätzlich parallel zu beachten.

Erste Handlung: Die für IKT-Risiken ver­ant­wort­li­che Person ordnet jede BAIT-Maßnahme der Bank der passenden DORA-Anforderung zu (Pra­xis­emp­feh­lung der Qvestcon). Nachweis: die Zuord­nungs­ta­belle. Frist: Sie steht vor dem 31. Dezember 2026.

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