FAQ · Datenschutz, Informationssicherheit und Notfallmanagement
Welche Datenschutz-Pflichten treffen einen Finanzdienstleister beim Einsatz eines Nearshoring-Dienstleisters?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Wird der Dienstleister im Auftrag tätig, arbeitet der Verantwortliche nur mit Auftragsverarbeitern, die hinreichend Garantien für geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bieten. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags, der den Auftragsverarbeiter bindet. Ein weiterer Auftragsverarbeiter braucht die vorherige gesonderte oder allgemeine schriftliche Genehmigung des Verantwortlichen.
Prüfen Sie vor der Beauftragung die Eignung des Dienstleisters, regeln Sie Weisung, Unterauftragnehmer, Nachweise und Löschung im Vertrag und klären Sie, ob Daten an ein Drittland übermittelt werden. Bei hohem Risiko für die Betroffenen kommt eine Datenschutz-Folgenabschätzung hinzu.
In der Praxis
Wir prüfen den Dienstleister vor der Beauftragung und regeln im Vertrag Weisung, Unterauftragnehmer, Nachweise, Löschung und Drittlandübermittlung.
- Die Eignung des Auftragsverarbeiters ist dokumentiert.
- Der Vertrag regelt Weisung, Nachweise und Löschung.
- Unterauftragnehmer bedürfen einer Genehmigung.
Nachweis: Als Nachweis dienen Eignungsprüfung, Vertrag und Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
