FAQ · Register, Daten und Steuerungswerkzeuge
Warum beweist eine schemagültige Registerdatei nicht, dass die Meldung fachlich richtig ist?
Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.
Antwort
Gültig heißt nicht richtig. Die Schemaprüfung kontrolliert Format, Datentypen und Pflichtfelder der Registerdatei. Ob ein Eintrag zum geschlossenen Vertrag, zur Bestellung und zur tatsächlichen Nutzung passt, zeigt sie nicht.
Das Informationsregister nach Art. 28 Abs. 3 DORA bezieht sich auf alle vertraglichen Vereinbarungen über IKT-Dienstleistungen von IKT-Drittdienstleistern und unterscheidet Vereinbarungen für kritische oder wichtige Funktionen von den übrigen. Die zuständige Behörde kann das vollständige Register oder Teile davon anfordern. Ein falsch eingestufter Eintrag besteht jede Formatprüfung und bleibt trotzdem falsch.
Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank fallen nach dem Export gerade formal einwandfreie Zeilen mit veralteten Vertragsdaten oder fehlender Kritikalitätseinstufung auf. Markus Junge empfiehlt, die fachliche Freigabe als eigene Stufe vor den Export zu legen.
In der Praxis
Der Leiter Regulatorik zieht vor jedem Export eine Stichprobe der Registerzeilen und gleicht sie mit Vertrag, Bestellung und Quellsystem ab, danach geben die Fachbereiche den Datenstand frei.
- Je Stichprobenzeile stimmen Vertragspartner, Leistung, Laufzeit und Nutzer mit den Unterlagen überein.
- Die Einstufung als kritische oder wichtige Funktion ist mit der Fachseite abgestimmt.
- Abweichungen werden im Quellsystem korrigiert und die Stichprobe wird wiederholt.
- Der Export startet erst nach dem Freigabevermerk.
Nachweis: Als Nachweis dienen das Abgleichprotokoll und der Freigabevermerk mit Datenstand und Datum.
