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FAQ · Register, Daten und Steue­rungs­werk­zeuge

Warum beweist eine schemagültige Registerdatei nicht, dass die Meldung fachlich richtig ist?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

Gültig heißt nicht richtig. Die Schemaprüfung kontrolliert Format, Datentypen und Pflichtfelder der Registerdatei. Ob ein Eintrag zum geschlossenen Vertrag, zur Bestellung und zur tatsächlichen Nutzung passt, zeigt sie nicht.

Das Infor­ma­ti­ons­re­gis­ter nach Art. 28 Abs. 3 DORA bezieht sich auf alle vertraglichen Ver­ein­ba­run­gen über IKT-Dienst­leis­tun­gen von IKT-Dritt­dienst­leis­tern und unterscheidet Ver­ein­ba­run­gen für kritische oder wichtige Funktionen von den übrigen. Die zuständige Behörde kann das vollständige Register oder Teile davon anfordern. Ein falsch eingestufter Eintrag besteht jede Formatprüfung und bleibt trotzdem falsch.

Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank fallen nach dem Export gerade formal einwandfreie Zeilen mit veralteten Vertragsdaten oder fehlender Kri­ti­kali­täts­ein­stu­fung auf. Markus Junge empfiehlt, die fachliche Freigabe als eigene Stufe vor den Export zu legen.

In der Praxis

Der Leiter Regulatorik zieht vor jedem Export eine Stichprobe der Regis­ter­zei­len und gleicht sie mit Vertrag, Bestellung und Quellsystem ab, danach geben die Fachbereiche den Datenstand frei.

  • Je Stich­pro­ben­zeile stimmen Ver­trags­part­ner, Leistung, Laufzeit und Nutzer mit den Unterlagen überein.
  • Die Einstufung als kritische oder wichtige Funktion ist mit der Fachseite abgestimmt.
  • Abweichungen werden im Quellsystem korrigiert und die Stichprobe wird wiederholt.
  • Der Export startet erst nach dem Frei­ga­be­ver­merk.

Nachweis: Als Nachweis dienen das Abgleich­pro­to­koll und der Frei­ga­be­ver­merk mit Datenstand und Datum.

Belege