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FAQ · Auslagerung und Dienst­leis­ter­steue­rung

Wann ist eine Ausgliederung bei einem Versicherer wichtig und was folgt daraus?

Freigegebene Antwort von Qvestcon mit Fundstellen.

Antwort

§ 32 VAG knüpft weitere Pflichten an die Ausgliederung wichtiger Funktionen und Ver­si­che­rungs­tä­tig­kei­ten. Nach den Aus­le­gungs­hin­wei­sen der Aufsicht zur Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion gelten Schlüs­sel­funk­tio­nen und selbst definierte Schlüs­sel­auf­ga­ben immer als wichtig. In der Regel wichtig sind auch Bestands­ver­wal­tung und Leis­tungs­be­ar­bei­tung. Im Übrigen stellt das Unternehmen eigen­ver­ant­wort­lich fest, ob eine Funktion wichtig ist, und dokumentiert das in der Risikoanalyse.

Ist eine Ausgliederung wichtig, sind wesentliche Beein­träch­ti­gun­gen der Qualität der Geschäfts­or­ga­ni­sa­tion, eine übermäßige Steigerung des ope­ra­tio­nel­len Risikos und eine Gefährdung der Dienst­leis­tung für die Ver­si­che­rungs­neh­mer zu vermeiden. Die gesamte Geschäfts­lei­tung muss die Ausgliederung vorab genehmigen. Das verlangt das Rundschreiben 09/2025 (VA) der BaFin.

Belege