
Das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungsgesetz (VSAAG) ist am 30. September 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 275). Es setzt die Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 um. Es schafft ein neues Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen und ändert das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG). Die Termine: Grundsätzlich tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Änderung des VAG gilt ab dem 29. Januar 2027. Das neue Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Versicherer, die weitere VAG-Änderung und die SAG-Änderungen gelten ab dem 30. Januar 2027. So gehen Versicherer jetzt vor: 1. Eine Federführung benennen, etwa im Vorstandsressort mit Risikomanagement und Compliance. 2. Prozesse, Pläne und Meldewege auflisten, die von den Neuerungen berührt werden, und sie nach den beiden Stichtagen im Januar 2027 ordnen. 3. Je Punkt eine Verantwortliche oder einen Verantwortlichen und einen Termin festlegen. Die Umsetzung ist belegbar, wenn die Zuständigkeit schriftlich feststeht, ein Terminplan zu beiden Stichtagen vorliegt und eine Lückenliste mit Verantwortlichen geführt wird. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lassen sich solche Nachweise später ohne Mehraufwand für eine Prüfung verwenden.
