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Sanierung und Abwicklung von Versicherern: Gesetz verkündet

Das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Auf­sichts­än­de­rungs­ge­setz (VSAAG) ist am 30. September 2026 im Bun­des­ge­setz­blatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 275). Es setzt die Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 um. Es schafft ein neues Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und ändert das Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz (VAG) sowie das Sanierungs- und Abwick­lungs­ge­setz (SAG). Die Termine: Grundsätzlich tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Änderung des VAG gilt ab dem 29. Januar 2027. Das neue Sanierungs- und Abwick­lungs­ge­setz für Versicherer, die weitere VAG-Änderung und die SAG-Änderungen gelten ab dem 30. Januar 2027. So gehen Versicherer jetzt vor: 1. Eine Federführung benennen, etwa im Vor­stands­res­sort mit Risi­ko­ma­nage­ment und Compliance. 2. Prozesse, Pläne und Meldewege auflisten, die von den Neuerungen berührt werden, und sie nach den beiden Stichtagen im Januar 2027 ordnen. 3. Je Punkt eine Ver­ant­wort­li­che oder einen Ver­ant­wort­li­chen und einen Termin festlegen. Die Umsetzung ist belegbar, wenn die Zuständigkeit schriftlich feststeht, ein Terminplan zu beiden Stichtagen vorliegt und eine Lückenliste mit Ver­ant­wort­li­chen geführt wird. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lassen sich solche Nachweise später ohne Mehraufwand für eine Prüfung verwenden.

Versicherung

Zeitstrahl mit drei Terminen: Verkündung des Gesetzes zur Sanierung und Abwicklung von Versicherern am 30.09.2026, Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes am 29.01.2027 und neues Sanierungs- und Abwicklungsgesetz für Versicherer am 30.01.2027.

Das Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Auf­sichts­än­de­rungs­ge­setz (VSAAG) ist am 30. September 2026 im Bun­des­ge­setz­blatt verkündet worden (BGBl. 2026 I Nr. 275). Es setzt die Richtlinien (EU) 2025/1 und (EU) 2025/2 um. Es schafft ein neues Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men und ändert das Ver­si­che­rungs­auf­sichts­ge­setz (VAG) sowie das Sanierungs- und Abwick­lungs­ge­setz (SAG). Die Termine: Grundsätzlich tritt das Gesetz am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Änderung des VAG gilt ab dem 29. Januar 2027. Das neue Sanierungs- und Abwick­lungs­ge­setz für Versicherer, die weitere VAG-Änderung und die SAG-Änderungen gelten ab dem 30. Januar 2027. So gehen Versicherer jetzt vor: 1. Eine Federführung benennen, etwa im Vor­stands­res­sort mit Risi­ko­ma­nage­ment und Compliance. 2. Prozesse, Pläne und Meldewege auflisten, die von den Neuerungen berührt werden, und sie nach den beiden Stichtagen im Januar 2027 ordnen. 3. Je Punkt eine Ver­ant­wort­li­che oder einen Ver­ant­wort­li­chen und einen Termin festlegen. Die Umsetzung ist belegbar, wenn die Zuständigkeit schriftlich feststeht, ein Terminplan zu beiden Stichtagen vorliegt und eine Lückenliste mit Ver­ant­wort­li­chen geführt wird. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lassen sich solche Nachweise später ohne Mehraufwand für eine Prüfung verwenden.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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