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TÜV Süd erkennt KI-Test­ergeb­nisse externer Labore an

TÜV Süd hat das Saarbrücker Unternehmen QuantPi als Partnerlabor in sein CARAT-Programm aufgenommen. Damit erkennt der Prüfkonzern Test­ergeb­nisse externer Labore an. QuantPi beschreibt das Verhalten von KI-Systemen nach eigenen Angaben mit statistischen Garantien und definierten Kon­fi­denz­gren­zen, ohne Zugriff auf Modell­pa­ra­me­ter oder Trai­nings­da­ten. Der erste Schwerpunkt liegt auf humanoiden Robotern, autonomen mobilen Robotern und anderen KI-gesteuerten Maschinen. Seit Inkrafttreten des Digital Omnibus im Juli 2026 fallen KI-gestützte Maschinen nicht mehr direkt unter das Hochrisiko-Regime des AI Act. Die EU-Kommission soll entsprechende Anforderungen in die Maschi­nen­ver­ord­nung übertragen, wirksam bis August 2028. Einordnung für Banken und Versicherer: Wer KI-Systeme einsetzt oder einkauft, braucht belastbare Prüfnachweise. Verwertbar ist, was nach­voll­zieh­bar und unabhängig erhoben wurde. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hat sich bewährt, bei Lieferanten früh zu klären, welche Testverfahren und Nachweise vorliegen und ob ein Dritter sie anerkennt. Das Beispiel stammt aus der Maschi­nen­prü­fung und ist kein Maßstab für Finanz­pro­dukte.

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TÜV Süd hat das Saarbrücker Unternehmen QuantPi als Partnerlabor in sein CARAT-Programm aufgenommen. Damit erkennt der Prüfkonzern Test­ergeb­nisse externer Labore an. QuantPi beschreibt das Verhalten von KI-Systemen nach eigenen Angaben mit statistischen Garantien und definierten Kon­fi­denz­gren­zen, ohne Zugriff auf Modell­pa­ra­me­ter oder Trai­nings­da­ten. Der erste Schwerpunkt liegt auf humanoiden Robotern, autonomen mobilen Robotern und anderen KI-gesteuerten Maschinen. Seit Inkrafttreten des Digital Omnibus im Juli 2026 fallen KI-gestützte Maschinen nicht mehr direkt unter das Hochrisiko-Regime des AI Act. Die EU-Kommission soll entsprechende Anforderungen in die Maschi­nen­ver­ord­nung übertragen, wirksam bis August 2028. Einordnung für Banken und Versicherer: Wer KI-Systeme einsetzt oder einkauft, braucht belastbare Prüfnachweise. Verwertbar ist, was nach­voll­zieh­bar und unabhängig erhoben wurde. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank hat sich bewährt, bei Lieferanten früh zu klären, welche Testverfahren und Nachweise vorliegen und ob ein Dritter sie anerkennt. Das Beispiel stammt aus der Maschi­nen­prü­fung und ist kein Maßstab für Finanz­pro­dukte.

Ori­gi­nal­quelle: newsletter_bigdata-insider →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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