Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

Qvestcon News

Solvency II: BaFin erklärt Vorverfahren zur Pro­por­tio­na­li­tät

Die BaFin hat am 29.10.2026 erläutert, wie Versicherer die neuen Pro­por­tio­na­li­täts­maß­nah­men des Solvency-II-Reviews nutzen können. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 30. Januar 2027. Kleine und nicht komplexe Versicherer (Small and Non-Complex Undertakings, SNCU) können bis zu zehn Maßnahmen nutzen, wenn sie diese der BaFin anzeigen. Andere Versicherer (Non-SNCU) können mit Genehmigung bis zu sieben der zehn Erleich­te­run­gen nutzen. Große Versicherer können in der Regel keine dieser Maßnahmen nutzen. Wer vorab Klarheit will, reicht Anzeige oder Antrag im Vorverfahren über das Melde-Portal der BaFin ein. Wer das tut, erhält nach Inkrafttreten der Regeln automatisch den förmlichen Bescheid. Bisher gingen zwölf Voranzeigen von SNCU und 13 Voranträge von Non-SNCU ein, dazu zwei Voranträge auf Gruppenebene. Vor dem 30. Januar 2027 erhalten die Unternehmen ein Infor­ma­ti­ons­schrei­ben mit der vorläufigen Einschätzung der BaFin. Für Anzeigen und Anträge, die später eingehen, gelten die gesetzlichen Prüffristen. Bei Eingängen bis zum 30. Juli 2027 betragen sie über­gangs­weise vier statt zwei Monate. Für die Praxis heißt das: Die Geschäfts­lei­tung entscheidet, welche Maßnahmen das Haus nutzen will. Risi­ko­ma­nage­ment und Compliance stellen die Unterlagen für Anzeige oder Antrag zusammen. Die BaFin erwartet zudem, dass Versicherer die Wirkung der über­ar­bei­te­ten Vola­ti­li­täts­an­pas­sung im Risi­ko­ma­nage­ment beurteilen, weil das Instrument in einzelnen Fällen über­kom­pen­sie­ren kann. Der tatsächliche Kapitalbedarf soll auch jenseits der regu­la­to­ri­schen Anforderungen bekannt sein. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt sich eine feste Zuständigkeit für die Unterlagen mit einem Terminplan bis zum 30. Januar 2027. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

Versicherung

Zeitachse mit drei Stationen: Das Vorverfahren über das Melde-Portal der BaFin läuft, am 30.01.2027 gelten die neuen Vorgaben mit automatischem Bescheid, bis 30.07.2027 gilt eine Prüffrist von vier statt zwei Monaten.

Die BaFin hat am 29.10.2026 erläutert, wie Versicherer die neuen Pro­por­tio­na­li­täts­maß­nah­men des Solvency-II-Reviews nutzen können. Die neuen Vorgaben gelten ab dem 30. Januar 2027. Kleine und nicht komplexe Versicherer (Small and Non-Complex Undertakings, SNCU) können bis zu zehn Maßnahmen nutzen, wenn sie diese der BaFin anzeigen. Andere Versicherer (Non-SNCU) können mit Genehmigung bis zu sieben der zehn Erleich­te­run­gen nutzen. Große Versicherer können in der Regel keine dieser Maßnahmen nutzen. Wer vorab Klarheit will, reicht Anzeige oder Antrag im Vorverfahren über das Melde-Portal der BaFin ein. Wer das tut, erhält nach Inkrafttreten der Regeln automatisch den förmlichen Bescheid. Bisher gingen zwölf Voranzeigen von SNCU und 13 Voranträge von Non-SNCU ein, dazu zwei Voranträge auf Gruppenebene. Vor dem 30. Januar 2027 erhalten die Unternehmen ein Infor­ma­ti­ons­schrei­ben mit der vorläufigen Einschätzung der BaFin. Für Anzeigen und Anträge, die später eingehen, gelten die gesetzlichen Prüffristen. Bei Eingängen bis zum 30. Juli 2027 betragen sie über­gangs­weise vier statt zwei Monate. Für die Praxis heißt das: Die Geschäfts­lei­tung entscheidet, welche Maßnahmen das Haus nutzen will. Risi­ko­ma­nage­ment und Compliance stellen die Unterlagen für Anzeige oder Antrag zusammen. Die BaFin erwartet zudem, dass Versicherer die Wirkung der über­ar­bei­te­ten Vola­ti­li­täts­an­pas­sung im Risi­ko­ma­nage­ment beurteilen, weil das Instrument in einzelnen Fällen über­kom­pen­sie­ren kann. Der tatsächliche Kapitalbedarf soll auch jenseits der regu­la­to­ri­schen Anforderungen bekannt sein. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt sich eine feste Zuständigkeit für die Unterlagen mit einem Terminplan bis zum 30. Januar 2027. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

Ori­gi­nal­quelle: BaFin →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Weitere Meldungen in Versicherung · alle Qvestcon-News