
Der Finanzausschuss des Bundestages hat am 7. Oktober 2026 drei Regierungsentwürfen zum internationalen Austausch von Finanzinformationen zugestimmt (BT-Drucksachen 21/7193, 21/7194 und 21/7195). Für Banken und Finanzdienstleister sind zwei der Entwürfe besonders wichtig. Die Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 erweitert den automatischen Austausch über Finanzkonten um neue digitale Finanzprodukte, kryptowertebezogene Derivate und Beteiligungen an Investmentunternehmen, die in Kryptowerte investieren. Die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 sieht den Austausch von Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaaten, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum der Nutzer vor. Hinzu kommen Art der Kryptowerte, Gesamtbruttobeträge, Einheiten und Anzahl der meldepflichtigen Transaktionen. Deutschland und 26 weitere Länder haben diese Vereinbarung im November 2024 unterzeichnet. Bei Kunden aus Bank und Versicherung hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Erstens wird der Produktbestand gegen die neuen Kategorien abgeglichen. Zweitens wird geprüft, ob die genannten Datenfelder im Kundenstamm vollständig vorliegen. Drittens wird eine Zuständigkeit für die Meldeprozesse benannt. Umgesetzt ist das, wenn jedes Produkt einer Meldekategorie zugeordnet ist und die Datenlücken je Feld beziffert sind. Dieses Vorgehen ist eine Einordnung von Qvestcon. Einen Zeitplan für das Inkrafttreten nennt die Quelle nicht. #Banken #Versicherer #Finanzdienstleister #Prüfungsplanung #Qvestcon #MarkusJunge
