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Kryptowerte und Finanzkonten: Was Banken jetzt prüfen

Der Finanz­aus­schuss des Bundestages hat am 7. Oktober 2026 drei Regie­rungs­ent­wür­fen zum inter­na­tio­na­len Austausch von Finanz­in­for­ma­tio­nen zugestimmt (BT-Drucksachen 21/7193, 21/7194 und 21/7195). Für Banken und Finanz­dienst­leis­ter sind zwei der Entwürfe besonders wichtig. Die Zusatz­ver­ein­ba­rung vom 8. Juni 2023 erweitert den automatischen Austausch über Finanzkonten um neue digitale Finanz­pro­dukte, kryp­tower­te­be­zo­gene Derivate und Beteiligungen an Invest­ment­un­ter­neh­men, die in Kryptowerte investieren. Die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 sieht den Austausch von Name, Anschrift, Ansäs­sig­keits­staa­ten, Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und Geburtsdatum der Nutzer vor. Hinzu kommen Art der Kryptowerte, Gesamt­brut­to­be­träge, Einheiten und Anzahl der mel­de­pflich­ti­gen Transaktionen. Deutschland und 26 weitere Länder haben diese Vereinbarung im November 2024 unterzeichnet. Bei Kunden aus Bank und Versicherung hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Erstens wird der Pro­dukt­be­stand gegen die neuen Kategorien abgeglichen. Zweitens wird geprüft, ob die genannten Datenfelder im Kundenstamm vollständig vorliegen. Drittens wird eine Zuständigkeit für die Meldeprozesse benannt. Umgesetzt ist das, wenn jedes Produkt einer Mel­de­ka­te­go­rie zugeordnet ist und die Datenlücken je Feld beziffert sind. Dieses Vorgehen ist eine Einordnung von Qvestcon. Einen Zeitplan für das Inkrafttreten nennt die Quelle nicht. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

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Vorgehensmodell in drei Phasen: Produktbestand den neuen Meldekategorien zuordnen, Pflichtdaten im Kundenstamm prüfen, Zuständigkeit für den Meldeprozess benennen. Umgesetzt ist es, wenn jedes Produkt zugeordnet und jede Datenlücke beziffert ist.

Der Finanz­aus­schuss des Bundestages hat am 7. Oktober 2026 drei Regie­rungs­ent­wür­fen zum inter­na­tio­na­len Austausch von Finanz­in­for­ma­tio­nen zugestimmt (BT-Drucksachen 21/7193, 21/7194 und 21/7195). Für Banken und Finanz­dienst­leis­ter sind zwei der Entwürfe besonders wichtig. Die Zusatz­ver­ein­ba­rung vom 8. Juni 2023 erweitert den automatischen Austausch über Finanzkonten um neue digitale Finanz­pro­dukte, kryp­tower­te­be­zo­gene Derivate und Beteiligungen an Invest­ment­un­ter­neh­men, die in Kryptowerte investieren. Die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 sieht den Austausch von Name, Anschrift, Ansäs­sig­keits­staa­ten, Steu­er­iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer und Geburtsdatum der Nutzer vor. Hinzu kommen Art der Kryptowerte, Gesamt­brut­to­be­träge, Einheiten und Anzahl der mel­de­pflich­ti­gen Transaktionen. Deutschland und 26 weitere Länder haben diese Vereinbarung im November 2024 unterzeichnet. Bei Kunden aus Bank und Versicherung hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Erstens wird der Pro­dukt­be­stand gegen die neuen Kategorien abgeglichen. Zweitens wird geprüft, ob die genannten Datenfelder im Kundenstamm vollständig vorliegen. Drittens wird eine Zuständigkeit für die Meldeprozesse benannt. Umgesetzt ist das, wenn jedes Produkt einer Mel­de­ka­te­go­rie zugeordnet ist und die Datenlücken je Feld beziffert sind. Dieses Vorgehen ist eine Einordnung von Qvestcon. Einen Zeitplan für das Inkrafttreten nennt die Quelle nicht. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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