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EBA, DORA-Vor­fall­mel­dung und Versicherer-Sanierung

Banken und Versicherer haben im September 2026 drei neue Auf­sichts­the­men auf dem Tisch: finale EBA-Leitlinien (Europäische Ban­ken­auf­sichts­be­hörde) zur Steuerung von Risiken durch Dritte bei Nicht-IKT-Dienst­leis­tun­gen, operative Anweisungen zur Meldung schwer­wie­gen­der IKT-Vorfälle nach DORA (Digital Operational Resilience Act) und die Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­aus­schus­ses zum Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Auf­sichts­än­de­rungs­ge­setz. IKT steht für Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie. Diese Reihenfolge hat sich in der Umsetzung bewährt (Einordnung von Qvestcon, keine Rechts­be­ra­tung): 1. Dienst­leis­ter­be­stand abgleichen: Alle Dienstleister außerhalb der IKT erfassen und prüfen, ob sie im bestehenden Steue­rungs­pro­zess für Dritte abgebildet sind. 2. Vor­fall­mel­de­pro­zess prüfen: Klas­si­fi­zie­rung, Meldeweg und Zustän­dig­kei­ten gegen die operativen Anweisungen zur Meldung schwer­wie­gen­der IKT-Vorfälle legen und Lücken schließen. 3. Versicherer: Sanierung und Abwicklung vorbereiten. Die Beschluss­emp­feh­lung betrifft die Sanierung und Abwicklung von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die Umsetzung des Solvency-II-Reviews und punktuelle Änderungen bei den Siche­rungs­fonds. Ein Fachbeitrag zum Thema behandelt präventive Sanierungs- und Abwick­lungs­pläne sowie die Bewertung der Abwick­lungs­fä­hig­keit. Sinnvoll ist, früh die Zuständigkeit für beide Themen zu klären. Umgesetzt ist ein Schritt, wenn eine ver­ant­wort­li­che Person benannt ist und der Stand nach­voll­zieh­bar dokumentiert vorliegt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lassen sich die drei Punkte parallel anstoßen, weil sie unter­schied­li­che Fachbereiche berühren.

DORA

Vorgehensmodell mit drei Schritten: Dienstleister außerhalb der IKT erfassen, Meldeweg für schwerwiegende IKT-Vorfälle prüfen, für Versicherer die Zuständigkeit für Sanierung und Abwicklung klären.

Banken und Versicherer haben im September 2026 drei neue Auf­sichts­the­men auf dem Tisch: finale EBA-Leitlinien (Europäische Ban­ken­auf­sichts­be­hörde) zur Steuerung von Risiken durch Dritte bei Nicht-IKT-Dienst­leis­tun­gen, operative Anweisungen zur Meldung schwer­wie­gen­der IKT-Vorfälle nach DORA (Digital Operational Resilience Act) und die Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­aus­schus­ses zum Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Auf­sichts­än­de­rungs­ge­setz. IKT steht für Informations- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gie. Diese Reihenfolge hat sich in der Umsetzung bewährt (Einordnung von Qvestcon, keine Rechts­be­ra­tung): 1. Dienst­leis­ter­be­stand abgleichen: Alle Dienstleister außerhalb der IKT erfassen und prüfen, ob sie im bestehenden Steue­rungs­pro­zess für Dritte abgebildet sind. 2. Vor­fall­mel­de­pro­zess prüfen: Klas­si­fi­zie­rung, Meldeweg und Zustän­dig­kei­ten gegen die operativen Anweisungen zur Meldung schwer­wie­gen­der IKT-Vorfälle legen und Lücken schließen. 3. Versicherer: Sanierung und Abwicklung vorbereiten. Die Beschluss­emp­feh­lung betrifft die Sanierung und Abwicklung von Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, die Umsetzung des Solvency-II-Reviews und punktuelle Änderungen bei den Siche­rungs­fonds. Ein Fachbeitrag zum Thema behandelt präventive Sanierungs- und Abwick­lungs­pläne sowie die Bewertung der Abwick­lungs­fä­hig­keit. Sinnvoll ist, früh die Zuständigkeit für beide Themen zu klären. Umgesetzt ist ein Schritt, wenn eine ver­ant­wort­li­che Person benannt ist und der Stand nach­voll­zieh­bar dokumentiert vorliegt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lassen sich die drei Punkte parallel anstoßen, weil sie unter­schied­li­che Fachbereiche berühren.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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