
Banken und Versicherer haben im September 2026 drei neue Aufsichtsthemen auf dem Tisch: finale EBA-Leitlinien (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) zur Steuerung von Risiken durch Dritte bei Nicht-IKT-Dienstleistungen, operative Anweisungen zur Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle nach DORA (Digital Operational Resilience Act) und die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungsgesetz. IKT steht für Informations- und Kommunikationstechnologie. Diese Reihenfolge hat sich in der Umsetzung bewährt (Einordnung von Qvestcon, keine Rechtsberatung): 1. Dienstleisterbestand abgleichen: Alle Dienstleister außerhalb der IKT erfassen und prüfen, ob sie im bestehenden Steuerungsprozess für Dritte abgebildet sind. 2. Vorfallmeldeprozess prüfen: Klassifizierung, Meldeweg und Zuständigkeiten gegen die operativen Anweisungen zur Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle legen und Lücken schließen. 3. Versicherer: Sanierung und Abwicklung vorbereiten. Die Beschlussempfehlung betrifft die Sanierung und Abwicklung von Versicherungsunternehmen, die Umsetzung des Solvency-II-Reviews und punktuelle Änderungen bei den Sicherungsfonds. Ein Fachbeitrag zum Thema behandelt präventive Sanierungs- und Abwicklungspläne sowie die Bewertung der Abwicklungsfähigkeit. Sinnvoll ist, früh die Zuständigkeit für beide Themen zu klären. Umgesetzt ist ein Schritt, wenn eine verantwortliche Person benannt ist und der Stand nachvollziehbar dokumentiert vorliegt. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank lassen sich die drei Punkte parallel anstoßen, weil sie unterschiedliche Fachbereiche berühren.
