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EBA-Leitlinien und DORA-Meldung: Drittparteien im Blick

Ein Bran­chen­über­blick vom 6. Oktober 2026 fasst die Neuerungen für Finanz­dienst­leis­ter aus dem September 2026 zusammen. Zwei Punkte betreffen die Praxis von Banken und Versicherern: die finalen EBA-Leitlinien zur Steuerung von Risiken durch Dritte bei Nicht-IKT-Dienst­leis­tun­gen und operative Anweisungen zur Meldung schwer­wie­gen­der IKT-Vorfälle nach DORA. Für Versicherer kommt die Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­aus­schus­ses zum Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Auf­sichts­än­de­rungs­ge­setz hinzu. Sie betrifft Sanierung und Abwicklung, die Umsetzung des Solvency-II-Reviews und Änderungen bei den Siche­rungs­fonds. Einordnung von Qvestcon: Die Dritt­par­tei­steue­rung endet nicht bei den IKT-Dienst­leis­tern. Erfassen Sie zuerst alle Dienstleister ohne IKT-Bezug in einer Übersicht und bestimmen Sie je Dienstleister einen ver­ant­wort­li­chen Fachbereich. Spielen Sie danach den Meldeweg für einen schwer­wie­gen­den IKT-Vorfall einmal durch und halten Sie fest, wer wann an wen meldet. Umgesetzt ist das, wenn die Übersicht vollständig ist und die Übung ohne offene Zustän­dig­keits­fra­gen endet. Die Quelle nennt für die einzelnen Punkte keine Fristen, prüfen Sie diese im Originaltext der EBA und der Aufsicht.

DORA

Checkliste mit zwei Gruppen: Dienstleister ohne IKT-Bezug erfassen und Meldeweg für schwerwiegende IKT-Vorfälle durchspielen, jeweils mit einer Umsetzungsprobe.

Ein Bran­chen­über­blick vom 6. Oktober 2026 fasst die Neuerungen für Finanz­dienst­leis­ter aus dem September 2026 zusammen. Zwei Punkte betreffen die Praxis von Banken und Versicherern: die finalen EBA-Leitlinien zur Steuerung von Risiken durch Dritte bei Nicht-IKT-Dienst­leis­tun­gen und operative Anweisungen zur Meldung schwer­wie­gen­der IKT-Vorfälle nach DORA. Für Versicherer kommt die Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­aus­schus­ses zum Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Auf­sichts­än­de­rungs­ge­setz hinzu. Sie betrifft Sanierung und Abwicklung, die Umsetzung des Solvency-II-Reviews und Änderungen bei den Siche­rungs­fonds. Einordnung von Qvestcon: Die Dritt­par­tei­steue­rung endet nicht bei den IKT-Dienst­leis­tern. Erfassen Sie zuerst alle Dienstleister ohne IKT-Bezug in einer Übersicht und bestimmen Sie je Dienstleister einen ver­ant­wort­li­chen Fachbereich. Spielen Sie danach den Meldeweg für einen schwer­wie­gen­den IKT-Vorfall einmal durch und halten Sie fest, wer wann an wen meldet. Umgesetzt ist das, wenn die Übersicht vollständig ist und die Übung ohne offene Zustän­dig­keits­fra­gen endet. Die Quelle nennt für die einzelnen Punkte keine Fristen, prüfen Sie diese im Originaltext der EBA und der Aufsicht.

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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