
Ein Branchenüberblick vom 6. Oktober 2026 fasst die Neuerungen für Finanzdienstleister aus dem September 2026 zusammen. Zwei Punkte betreffen die Praxis von Banken und Versicherern: die finalen EBA-Leitlinien zur Steuerung von Risiken durch Dritte bei Nicht-IKT-Dienstleistungen und operative Anweisungen zur Meldung schwerwiegender IKT-Vorfälle nach DORA. Für Versicherer kommt die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Versicherungs-Sanierungs-Abwicklungs- und Aufsichtsänderungsgesetz hinzu. Sie betrifft Sanierung und Abwicklung, die Umsetzung des Solvency-II-Reviews und Änderungen bei den Sicherungsfonds. Einordnung von Qvestcon: Die Drittparteisteuerung endet nicht bei den IKT-Dienstleistern. Erfassen Sie zuerst alle Dienstleister ohne IKT-Bezug in einer Übersicht und bestimmen Sie je Dienstleister einen verantwortlichen Fachbereich. Spielen Sie danach den Meldeweg für einen schwerwiegenden IKT-Vorfall einmal durch und halten Sie fest, wer wann an wen meldet. Umgesetzt ist das, wenn die Übersicht vollständig ist und die Übung ohne offene Zuständigkeitsfragen endet. Die Quelle nennt für die einzelnen Punkte keine Fristen, prüfen Sie diese im Originaltext der EBA und der Aufsicht.
