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Souveräne Cloud-Architektur: sechs Maßnahmen für CIOs

Der EU Data Act gilt seit Januar 2024. Er stellt die Kontrolle über Datenflüsse und die Transparenz über Datenzugriffe in den Mittelpunkt. Ver­schlüs­se­lung, Zugriffs­rechte und Backups genügen laut dem Fachbeitrag nicht mehr. Unternehmen müssen nachweisen können, wo ihre Daten liegen, wer darauf zugreift und unter welchem Rechtsrahmen das geschieht. Den Rechtsrahmen bestimmt nicht allein der Speicherort, sondern auch der Sitz des Anbieters, seine Kon­zern­struk­tur und extra­ter­ri­to­riale Gesetze wie der US CLOUD Act. Der Beitrag nennt sechs Maßnahmen: 1. Daten klas­si­fi­zie­ren und Datenflüsse sichtbar machen. 2. Workloads nach Schutzbedarf trennen: unkritische in der Public Cloud, sensible in privaten oder hybriden Umgebungen. 3. Ver­schlüs­se­lung mit eigener Schlüs­sel­ho­heit einsetzen (Bring Your Own Key oder Hold Your Own Key). 4. Cloud-Exit und Anbie­ter­wech­sel technisch vorbereiten. 5. KI-Governance in die Cloud-Strategie aufnehmen, wenn KI-Systeme dort laufen. 6. Cloud-Anbieter und deren Unter­auf­trag­neh­mer ins Risi­ko­ma­nage­ment einbeziehen, mit Audits, Sicher­heits­nach­wei­sen und klaren Regeln zu Vorfällen und Mel­de­pflich­ten. Für Banken und Versicherer, die zusätzlich DORA und NIS2 erfüllen müssen, greifen diese Anforderungen ineinander. Beginnen Sie mit Maßnahme 1: Ohne Datenfluss-Übersicht lassen sich die übrigen fünf nicht belegen. Die Umsetzung ist erkennbar, wenn für jeden kritischen Prozess Datenort, Rechtsrahmen, Schlüs­sel­ver­wal­ter und Exit-Szenario schriftlich benannt sind. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, diese Angaben an einer Stelle zu führen. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #DORA #Cloud

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Checkliste mit sechs Schritten: Datenflüsse sichtbar machen, Workloads nach Schutzbedarf trennen, eigene Schlüsselhoheit, Anbieterwechsel vorbereiten, KI-Governance einbinden, Anbieter und Unterauftragnehmer kontrollieren.

Der EU Data Act gilt seit Januar 2024. Er stellt die Kontrolle über Datenflüsse und die Transparenz über Datenzugriffe in den Mittelpunkt. Ver­schlüs­se­lung, Zugriffs­rechte und Backups genügen laut dem Fachbeitrag nicht mehr. Unternehmen müssen nachweisen können, wo ihre Daten liegen, wer darauf zugreift und unter welchem Rechtsrahmen das geschieht. Den Rechtsrahmen bestimmt nicht allein der Speicherort, sondern auch der Sitz des Anbieters, seine Kon­zern­struk­tur und extra­ter­ri­to­riale Gesetze wie der US CLOUD Act. Der Beitrag nennt sechs Maßnahmen: 1. Daten klas­si­fi­zie­ren und Datenflüsse sichtbar machen. 2. Workloads nach Schutzbedarf trennen: unkritische in der Public Cloud, sensible in privaten oder hybriden Umgebungen. 3. Ver­schlüs­se­lung mit eigener Schlüs­sel­ho­heit einsetzen (Bring Your Own Key oder Hold Your Own Key). 4. Cloud-Exit und Anbie­ter­wech­sel technisch vorbereiten. 5. KI-Governance in die Cloud-Strategie aufnehmen, wenn KI-Systeme dort laufen. 6. Cloud-Anbieter und deren Unter­auf­trag­neh­mer ins Risi­ko­ma­nage­ment einbeziehen, mit Audits, Sicher­heits­nach­wei­sen und klaren Regeln zu Vorfällen und Mel­de­pflich­ten. Für Banken und Versicherer, die zusätzlich DORA und NIS2 erfüllen müssen, greifen diese Anforderungen ineinander. Beginnen Sie mit Maßnahme 1: Ohne Datenfluss-Übersicht lassen sich die übrigen fünf nicht belegen. Die Umsetzung ist erkennbar, wenn für jeden kritischen Prozess Datenort, Rechtsrahmen, Schlüs­sel­ver­wal­ter und Exit-Szenario schriftlich benannt sind. Bei unseren Kunden hat sich bewährt, diese Angaben an einer Stelle zu führen. #Banken #Versicherer #Finanz­dienst­leis­ter #Prü­fungs­pla­nung #Qvestcon #MarkusJunge #DORA #Cloud

Ori­gi­nal­quelle: Storage-Insider →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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