
Auf den Internet Security Days der it-sa in Nürnberg legte der Verband eco am 28. Oktober 2026 dar, wie aus NIS2, DORA und dem Cyber Resilience Act (CRA) tatsächliche Handlungsfähigkeit wird. Die Anforderungen an Risikomanagement und Meldeprozesse steigen. Der CRA verpflichtet Hersteller, Sicherheit schon in der Entwicklung zu berücksichtigen. Die europäische Cybersicherheitsagentur ENISA unterstützt mit technischen Handlungsempfehlungen und einer europäischen Meldeplattform für Sicherheitslücken. Für Banken und Versicherer ergeben sich vier Prüffragen. Erstens: Sind die Abhängigkeiten von Cloud, Rechenzentren und Netzen bekannt? Lässt sich der Anbieter bei Bedarf wechseln? Zweitens: Welche kryptografischen Verfahren sind im Einsatz? Angreifer können verschlüsselte Daten schon heute sammeln, um sie künftig mit Quantencomputern zu entschlüsseln. Drittens: Bei KI-gestützter Abwehr zählen neben der Erkennungsrate auch die Fehlalarmquote, nachvollziehbare Entscheidungen und die Möglichkeit, automatische Eingriffe zu korrigieren. Viertens: Sind alle Domains und Versanddienste erfasst? Nur dann wirken SPF, DKIM und DMARC (Verfahren gegen gefälschte Absender), ohne legitime Geschäftsmails zu stoppen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt es sich, jede dieser Fragen einem benannten Verantwortlichen zuzuordnen.
Originalquelle: eco – Verband der Internetwirtschaft →
