Zum Inhalt springen
Kostenloses ErstgesprächErstgespräch

Qvestcon News

Cyber­re­si­li­enz: Was Banken und Versicherer jetzt prüfen

Auf den Internet Security Days der it-sa in Nürnberg legte der Verband eco am 28. Oktober 2026 dar, wie aus NIS2, DORA und dem Cyber Resilience Act (CRA) tatsächliche Hand­lungs­fä­hig­keit wird. Die Anforderungen an Risi­ko­ma­nage­ment und Meldeprozesse steigen. Der CRA verpflichtet Hersteller, Sicherheit schon in der Entwicklung zu berück­sich­ti­gen. Die europäische Cyber­si­cher­heits­agen­tur ENISA unterstützt mit technischen Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und einer europäischen Mel­de­platt­form für Sicher­heits­lü­cken. Für Banken und Versicherer ergeben sich vier Prüffragen. Erstens: Sind die Abhän­gig­kei­ten von Cloud, Rechenzentren und Netzen bekannt? Lässt sich der Anbieter bei Bedarf wechseln? Zweitens: Welche kryp­to­gra­fi­schen Verfahren sind im Einsatz? Angreifer können ver­schlüs­selte Daten schon heute sammeln, um sie künftig mit Quan­ten­com­pu­tern zu entschlüsseln. Drittens: Bei KI-gestützter Abwehr zählen neben der Erken­nungs­rate auch die Fehl­alarm­quote, nach­voll­zieh­bare Ent­schei­dun­gen und die Möglichkeit, automatische Eingriffe zu korrigieren. Viertens: Sind alle Domains und Ver­sand­dienste erfasst? Nur dann wirken SPF, DKIM und DMARC (Verfahren gegen gefälschte Absender), ohne legitime Geschäfts­mails zu stoppen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt es sich, jede dieser Fragen einem benannten Ver­ant­wort­li­chen zuzuordnen.

DORA

Checkliste mit vier Prüfpunkten zur Cyberresilienz: Abhängigkeiten und Anbieterwechsel, Kryptografie, Bewertung KI-gestützter Abwehr, Erfassung von Domains und Versanddiensten.

Auf den Internet Security Days der it-sa in Nürnberg legte der Verband eco am 28. Oktober 2026 dar, wie aus NIS2, DORA und dem Cyber Resilience Act (CRA) tatsächliche Hand­lungs­fä­hig­keit wird. Die Anforderungen an Risi­ko­ma­nage­ment und Meldeprozesse steigen. Der CRA verpflichtet Hersteller, Sicherheit schon in der Entwicklung zu berück­sich­ti­gen. Die europäische Cyber­si­cher­heits­agen­tur ENISA unterstützt mit technischen Hand­lungs­emp­feh­lun­gen und einer europäischen Mel­de­platt­form für Sicher­heits­lü­cken. Für Banken und Versicherer ergeben sich vier Prüffragen. Erstens: Sind die Abhän­gig­kei­ten von Cloud, Rechenzentren und Netzen bekannt? Lässt sich der Anbieter bei Bedarf wechseln? Zweitens: Welche kryp­to­gra­fi­schen Verfahren sind im Einsatz? Angreifer können ver­schlüs­selte Daten schon heute sammeln, um sie künftig mit Quan­ten­com­pu­tern zu entschlüsseln. Drittens: Bei KI-gestützter Abwehr zählen neben der Erken­nungs­rate auch die Fehl­alarm­quote, nach­voll­zieh­bare Ent­schei­dun­gen und die Möglichkeit, automatische Eingriffe zu korrigieren. Viertens: Sind alle Domains und Ver­sand­dienste erfasst? Nur dann wirken SPF, DKIM und DMARC (Verfahren gegen gefälschte Absender), ohne legitime Geschäfts­mails zu stoppen. Aus unserer Erfahrung bei Kunden aus Versicherung und Bank bewährt es sich, jede dieser Fragen einem benannten Ver­ant­wort­li­chen zuzuordnen.

Ori­gi­nal­quelle: eco – Verband der Inter­net­wirt­schaft →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

Kostenloses Erstgespräch anfragen →

Weitere Meldungen in DORA · alle Qvestcon-News