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CrateDB: Europäischer Hauptsitz und Start auf Stackit

Crate.io, Entwickler der verteilten SQL-Datenbank CrateDB, hat seinen Hauptsitz von den USA nach Vaduz in Liechtenstein verlegt. Zugleich startet eine Partnerschaft mit Stackit, der Cloud-Sparte von Schwarz Digits: Nutzer können einen CrateDB-Cluster direkt aus der CrateDB Cloud auf der Stackit-Infrastruktur starten, die aus­schließ­lich in europäischen Rechenzentren betrieben wird. CEO Robert Ekstrom nennt Daten­sou­ve­rä­ni­tät für regulierte Branchen kauf­ent­schei­dend. Europäisches Hosting allein genüge nicht, es zähle auch, wem die Technologie gehört und welchem Recht sie unterliegt. Einordnung von Qvestcon für Banken und Versicherer: Bei Auswahl und Dokumentation von IKT-Dienst­leis­tern lohnt es sich, Hosting-Standort, Eigentümer des Anbieters und anwendbares Recht getrennt zu erfassen. Das sind drei Prüffragen und keine Wertung des Produkts. Die Angaben zu Sitzverlegung und Partnerschaft stammen vom Anbieter.

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Checkliste mit vier Punkten: Hosting-Standort, Eigentümer und Sitz des Anbieters, anwendbares Recht sowie die getrennte Erfassung dieser drei Angaben bei Auswahl und Dokumentation.

Crate.io, Entwickler der verteilten SQL-Datenbank CrateDB, hat seinen Hauptsitz von den USA nach Vaduz in Liechtenstein verlegt. Zugleich startet eine Partnerschaft mit Stackit, der Cloud-Sparte von Schwarz Digits: Nutzer können einen CrateDB-Cluster direkt aus der CrateDB Cloud auf der Stackit-Infrastruktur starten, die aus­schließ­lich in europäischen Rechenzentren betrieben wird. CEO Robert Ekstrom nennt Daten­sou­ve­rä­ni­tät für regulierte Branchen kauf­ent­schei­dend. Europäisches Hosting allein genüge nicht, es zähle auch, wem die Technologie gehört und welchem Recht sie unterliegt. Einordnung von Qvestcon für Banken und Versicherer: Bei Auswahl und Dokumentation von IKT-Dienst­leis­tern lohnt es sich, Hosting-Standort, Eigentümer des Anbieters und anwendbares Recht getrennt zu erfassen. Das sind drei Prüffragen und keine Wertung des Produkts. Die Angaben zu Sitzverlegung und Partnerschaft stammen vom Anbieter.

Ori­gi­nal­quelle: Cloud­com­pu­ting-Insider →

Diese Einordnung bezieht sich auf die verlinkte Ori­gi­nal­quelle. Sie ist keine Rechts­be­ra­tung im Einzelfall.

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