
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 30. Oktober 2026 ein Beispielcurriculum für Schulungen von Geschäftsleitungen vorgestellt. Grundlage ist § 38 des BSI-Gesetzes (BSIG), der solche Schulungen für die Leitungsebene besonders wichtiger und wichtiger Einrichtungen vorschreibt. Das Curriculum entstand gemeinsam mit Verbänden der Allianz für Cybersicherheit und dient als Orientierungs- und Arbeitsgrundlage, nicht als einzig zulässige Umsetzung. Die Gesellschaft für Informatik ergänzt eine Checkliste, mit der sich prüfen lässt, ob eine Schulung die erforderlichen Inhalte abdeckt. Curriculum und Checkliste stehen als PDF auf den Websites des BSI und der Allianz für Cybersicherheit bereit. Praktisch heißt das: Wer Schulungen für Vorstand oder Geschäftsführung plant oder einkauft, gleicht das Angebot mit der Checkliste ab und hält das Ergebnis schriftlich fest. Ob und wie das Gesetz das eigene Haus erfasst, klärt das Unternehmen vorab für sich.
